Sozialgericht Potsdam stellte klar:
BKK Verkehrsbau Union muss widerrechtlich einbehaltene Honorare auszahlen!
"Wir sind froh, dass dieser Willkür der BKK Verkehrsbau Union nun auch vom Amtswegen ein Riegel vorgeschoben wurde", stellte der Vorsitzende der KV Brandenburg, Dr. med. Hans-Joachim Helming, mit Blick auf das gestrige SG-Urteil fest. Das Sozialgericht Potsdam hatte gestern entschieden, dass auf dem Wege der einstweiligen Anordnung die Betriebskrankenkasse Verkehrsbau Union verpflichtet wird, die in den Monaten Januar bis Mai 2004 rechtswidrig einbehaltenen Honorare für die brandenburgischen Vertragsärzte in Höhe von insgesamt 58.121,99 Euro binnen einer Woche auszuzahlen habe. Zum Hintergrund: Die BKK VBU hatte Anfang Februar 2004 mit Hinweis auf den angeblichen Abschluss eines Vertrages zur integrierten Versorgung in Berlin ohne vorherige Absprache einfach 1 Prozent der Honorare für die brandenburgischen Vertragsärzte einbehalten. Die KV Brandenburg hatte gegen die willkürliche Kürzung der Honorare durch diese Kasse geklagt. Das Sozialgericht in Potsdam bestätigte nun die Position der KV Brandenburg und stellte unter anderem fest, dass nach Auskunft der Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung kein Vertrag zur integrierten Versorgung eingereicht worden sei. "Dies ist ein unglaublicher Vorgang und einer Partnerschaft zwischen Krankenkasse und Kassenärztlicher Vereinigung unwürdig", sagte Dr. Helming. "Die brandenburgischen Vertragsärzte erbringen für Versicherte dieser Kasse ambulante medizinische Leistungen und können dabei noch nicht einmal darauf vertrauen, dass diese Kasse die vorliegenden Verträge zur Vergütung der Leistungen auch erfüllt." Wenn die Unterschrift dieser Kasse unter einen Vertrag nichts mehr gelte, dann müssten sich die Vertragsärzte überlegen, wie sie zukünftig Versicherte dieser Kasse medizinisch versorgen. Zum Glück, so Helming, gebe es auch andere Krankenversicherungen.
PM 11-2004 vom 22.06.2004
|