Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg  |   Impressum  |   Sitemap  |   Kontakt  |   
  RSS-Newsfeed    Twitter   

Absurde Situation: Ärzte sollen für Zahlungsverweigerer aufkommen

KV Brandenburg kritisiert Gesetzgeber und Krankenkassen

Die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg fordert in Kenntnis des heute in Düsseldorf ergangenen Sozialgerichtsurteils zur Praxisgebühr den Gesetzgeber auf, die von ihm verantwortete, haltlose Situation durch Rechtsverordnung zu beseitigen.

Der Gesetzgeber hat im GMG die Ärzte und Zahnärzte verpflichtet, die Zuzahlung von 10,- € für die Krankenkassen kostenlos einzuziehen.
Für diese Inkassodienstleistung der so genannten Praxisgebühr werden nunmehr auch noch die Ärzte bestraft, wenn ein Patient sich weigert, diesen Krankenkassenbeitrag zu zahlen.

Das "gesamte Verfahren im Zusammenhang mit der Praxisgebühr, die eigentlich Kassengebühr heißen müsste, ist von seiner Konstruktion her allerdings unsachgemäß", stellte der Vorsitzende der KV Brandenburg, Dr. Hans-Joachim Helming, fest. Schließlich seien diese 10 Euro Beitragsgelder der Krankenkassen! "Und deshalb müssten die Kassen diese auch selbst eintreiben."

Kommen die säumigen Patienten ihrer Zahlungspflicht nicht nach, drohen, verbunden mit weiteren Kosten, die Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher und Gerichtskosten bis zu 150 Euro, wenn vor den Sozialgerichten verhandelt werden muss. Allerdings - so entschied heute das Düsseldorfer Sozialgericht - muss der zahlungsverweigernde Versicherte diese Kosten nicht tragen, sondern die Ärzte! "Diese Situation ist an Absurdität nicht zu überbieten!" stellte Helming fest.

Der KV-Vorsitzende forderte die Politik erneut auf, diese unerträgliche Verfahrensweise neu zu regeln und die Forderungseintreibung den Krankenkassen zu übertragen. "Bei den Zahnärzten als auch bei stationären Behandlungen im Krankenhaus haben die Kassen die 10 Euro Praxisgebühr beizubringen. Um so unverständlicher ist es, dass im ambulanten Bereich jedoch die Vertragsärzteschaft zu einer unbezahlten Inkassodienstleistung verpflichtet wurde und nun noch die Rechtsverfolgungskosten zusätzlich übernehmen muss."

In der KV Brandenburg sind derzeit 8.540 Zuzahlungen offen. Dies würde im schlimmsten Falle bedeuten, dass für die Außenstände von 85.400,- € insgesamt 1,3 Mio. € Gerichtskosten zu zahlen wären.

"Eine solche Verfahrensweise ist einfach nur grotesk", sagte Helming.



PM 06-2005 vom 22.03.2005

 Ansprechpartner 

Ralf Herre
Tel.: 0331 2868 196
Fax: 0331 2868 197