KV Brandenburg klagt gegen Betriebskrankenkassen wegen Zahlungsverweigerung
Die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg macht auf dem Klagewege gegenüber den säumigen Betriebskrankenkassen ihre Forderungen geltend, die ausstehenden Zahlungen für die Honorare der Brandenburger Vertragsärzte für die Quartale I bis III/2002 an die KV Brandenburg zu leisten.
Pressemitteilung der KV Brandenburg 16-2003 vom 05.08.2003
"Wir Ärzte haben, wie jeder anderer Bürger auch, keine Leistungen zu verschenken", betonte Dr. Helming, Vorstandsvorsitzender der KV Brandenburg. Trotz mehrmaliger Mahnungen der KV Brandenburg verweigern 13 überregional agierende Betriebskrankenkassen, wie z.B. die BKK Zollern - Alb, die BKK für Heilberufe - Ost und die BKK Gothaer VuD Ost, weiterhin die vollständige Zahlung der Gesamtvergütung für diese Quartale und schulden damit aufgrund der auf Bundesebene geschlossenen Vereinbarung zur Umsetzung des Wohnortprinzips den Brandenburger Vertragsärzten für die bereits erfolgten ambulanten medizinischen Leistungen für die Quartale I bis III/2002 zustehendes Honorar. Insgesamt handelt es sich allein für die ersten drei Quartale des Jahres 2002 schon um rund 1,5 Mio. Euro. Und diese Schulden der BKKn bei den Ärzten werden von Quartal zu Quartal größer. Begründet wird die Zahlungsverweigerung mit der Behauptung, die auf Bundesebene ermittelten und vertraglich vereinbarten Ausgangskopfpauschalen seien angeblich zu hoch, obwohl bereits das Bundesversicherungsamt als auch der BKK-Landesverband-Ost die "Kürzung von Abschlagszahlungen als nicht zulässig" beurteilten! Ziel der betreffenden Betriebskrankenkassen ist jedoch die Verringerung der Finanzmittel für die ambulante medizinische Versorgung der Versicherten - allerdings bei Einforderung gleichbleibender Versorgungsbreite und - Qualität! Dazu scheint diesen Krankenkassen jedes (unrechte) Mittel geeignet!
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