Verhandlungen zur Honorarverteilung gescheitert!
Potsdam. Die KV Brandenburg hat die Verhandlungen mit den brandenburgischen Krankenkassen zur Honorarverteilung ab dem II. Quartal 2006 als gescheitert erklärt und das Landesschiedsamt angerufen. Zu den Gründen sagte der Stellvertretende Vorsitzende der KVBB, Dr. Peter Noack: "Seit Monaten verhandeln wir mit den Krankenversicherungen über die Systematik der Honorarvereilung. Außer inhaltlich strittiger Kritik an einigen Regelungen der bisherigen Verteilung und einigen unausgegorenen und nicht unterlegten Einzelvorschlägen, kam von den Kassen nichts."
Die heutige Verhandlungsrunde habe dies leider erneut bestätigt. "Die Verhandlungen stehen unter enormem zeitlichen Druck, da die Kassen den jetzigen Vertrag zur Honorarverteilung nur bis Ende dieses Quartals befristet hatten. Die KV wollte das erste Halbjahr noch nach der bisherigen Verteilungssystematik gestalten", so Dr. Noack. Zudem habe sich jetzt das Ministerium in die Verhandlungen in einer politisch intendierten Art und Weise eingebracht, die sachliche Argumente vollständig ausblendet.
"Eine sachliche Diskussion und gegebenenfalls qualitative Weiterentwicklung des Honorarverteilungsvertrages ist so kaum noch möglich. Insofern ist jetzt das Landesschiedsamt gefordert, die Situation mit einem geeigneten Vorschlag zu entknoten", so der KV-Vize.
Zum Hintergrund: KV Brandenburg und brandenburgische Krankenkassen müssen gemeinsam über die Verteilung der insgesamt rund 620 Millionen Euro für die ambulante medizinische Versorgung für das Jahr 2006 entscheiden. Die KV vertritt die Meinung, dass die bisherige Verteilungssystematik vor dem Hintergrund der chronischen Unterfinanzierung ungeachtet der bestehenden Probleme noch am besten geeignet ist, die ärztlichen Leistungen zu honorieren. Die Kassen und auch das brandenburgische MASGF vertreten hier einen anderen Standpunkt. Sie wollen den notwendigen Finanzdefizitausgleich durch eine Nivellierung der Honorierung ärztlicher Leistungen ersetzen. Ärzte die begründet mehr Honorar erzielen können, sollen einen Teil davon an Ärzte abgeben, welche durchaus berechtigt geringere Honorare erhalten. Diese Gleichmacherei lehnt die KV Brandenburg ab, denn dies wäre tatsächlich eine Honorarverteilungsungerechtigkeit, die grundgesetzwidrig wäre!
PM 08-2006 vom 28.02.2006
|