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Honorarvertrag gilt auch im II. Quartal 2006

Verhandlungen vom 28.03.06 zwischen der KVBB und den brandenburgischen Krankenversicherungen vor dem Landesschiedsamt zum Honorarverteilungsvertrag (HVV) ergebnislos und vertagt

Potsdam. Die Verhandlungen zwischen der KV Brandenburg und den brandenburgischen Krankenversicherungen vor dem Landesschiedsamt zum Honorarverteilungsvertrag (HVV) sind gestern Abend nach mehrstündigen Verhandlungen ergebnislos auf den 28. April 2006 vertagt worden. Das bedeutet, dass der gegenwärtige HVV auch für das II. Quartal 2006 gilt.

"Erneut haben die Kassen kein neues Konzept, noch nicht einmal rechtssichere Detailvorschläge für Änderungen der gegenwärtigen Systematik vorgelegt", stellte der Vorsitzende der KV Brandenburg, Dr. med. Hans-Joachim Helming, fest. "Im Gegenteil; in fast allen Teilen haben sie der bestehenden, von der KVBB entwickelten Verteilungssystematik zugestimmt."

Die von den Kassen erneut vorgetragene Forderung, dass jene Ärzte, die aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen einen Honorarzuwachs gegenüber dem Vorjahresquartal erhalten haben, einen Teil davon an jene Ärzte, die aus besagten gesetzlichen Regelungen einen Honorarverlust erlitten haben, etwas abzugeben, ist nicht gesetzeskonform. Dies hatte der unabhängige Vorsitzende des Landesschiedsamtes unmissverständlich klargestellt.

Zum Hintergrund:
KV Brandenburg und brandenburgische Krankenkassen müssen gemeinsam über die Verteilung der insgesamt rund 620 Millionen Euro für die ambulante medizinische Versorgung für das Jahr 2006 entscheiden. Die KV vertritt die Meinung, dass die bisherige Verteilungssystematik vor dem Hintergrund der chronischen Unterfinanzierung ungeachtet der bestehenden Probleme noch am besten geeignet ist, die ärztlichen Leistungen zu honorieren. Die Kassen und auch das brandenburgische MASGF vertreten hier einen anderen Standpunkt. Sie wollen den notwendigen Finanzdefizitausgleich durch eine Nivellierung der Honorierung ärztlicher Leistungen ersetzen. Ärzte, die begründet mehr Honorar erzielen können, sollen einen Teil davon an Ärzte abgeben, welche durchaus berechtigt geringere Honorare erhalten.
Diese Gleichmacherei lehnt die KV Brandenburg ab, denn dies wäre tatsächlich eine Honorarverteilungsungerechtigkeit, die grundgesetzwidrig wäre!.

PM 09-2006 vom 29.03.2006

 Ansprechpartner 

Ralf Herre
Tel.: 0331 2868 196
Fax: 0331 2868 197