Ärztliche Fortbildung und das Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung
Von Dr. med. Manfred Kalz, Vorsitzender der Akademie für ärztliche Fortbildung Brandenburg
Durch das GMG wurde die bisher in der Berufsordnung verankerte Pflicht zur Fortbildung durch eine vom Gesetzgeber quantitativ vorgegebene Pflichtfortbildung (50 Stunden pro Jahr) ersetzt, wobei die Nichterfüllung mit finanziellen Einbußen bis zum Entzug der Vertragsarztzulassung geahndet werden soll. Krankenhausärzte unterliegen der gleichen Pflichtfortbildung - nur soll den Krankenhäusern (nach bisheriger Kenntnis) bei Nichterfüllung das Budget gekürzt werden. Damit wird die Fortbildung auch für Krankenhausdirektoren und Geschäftsführer als Pflicht ihrer ärztlichen Mitarbeiter relevant. Die Landesärztekammer und Akademie für ärztliche Fortbildung Brandenburg werden die Kammermitglieder mit allen Kräften unterstützen, um den nun regelmäßig notwendigen Fortbildungsnachweis zu erbringen. Während des Modellversuchs "Freiwilliges Fortbildungszertifikat" wurden bereits Erfahrungen mit der Erfassung von Fortbildungsaktivitäten und deren individueller Zuordnung gesammelt. Die Forderung des Gesetzgebers nach produktunabhängigen Fortbildungsveranstaltungen hat den Akademien für ärztliche Fortbildung, die für die Anerkennung (Zertifizierung) der Fortbildungsveranstaltungen verantwortlich sind, eine erhebliche Last übertragen. Ein Vergleich der Bundesländer zeigt, dass das Verhältnis von anerkannten zu abgelehnten Veranstaltungen in den Bundesländern erheblich differiert. Ich denke aber, dass im Land Brandenburg mit der grundsätzlichen Anerkennung der von Fachgesellschaften und Berufsverbänden durchgeführten Veranstaltungen eine solide Entscheidungsbasis gefunden wurde. Die Einführung einer Zertifizierungsgebühr für professionelle Anbieter, Firmen und gesponserte Veranstaltungen (Kammerbeschluss 2003) soll den hohen Arbeitsaufwand, der durch die Zertifizierung entstanden ist, ausgleichen. Der Hauptpfeiler ärztlicher Fortbildung wird die regionale Fortbildungsveranstaltung bleiben, sei es eine Vortragsreihe im Krankenhaus oder der Qualitätszirkel der niedergelassenen Ärzte - natürlich im Verbund mit Kongressbesuchen, Hospitationen und modernen, elektronischen Fortbildungsmöglichkeiten. Die Fortbildungsveranstaltungen im Land Brandenburg werden durch die Akademie für ärztliche Fortbildung weitestgehend erfasst und über die Teilnehmerlisten auch den einzelnen Kammermitgliedern zugeordnet. Elektronische Instrumente zur Datenerfassung sind in einigen Bundesländern in Erprobung und werden auch von der Landesärztekammer Brandenburg in Erwägung gezogen. Die Höhe der Anfangsfinanzierung verlangt aber eine sehr sorgfältige Vorbereitung und Auswahl des Programmanbieters. Genaue Vorgaben zur Berechnung der Fortbildungsaktivitäten (Stichtags- oder Gleitregelung) sind vom Gesetzgeber bisher nicht eindeutig festgelegt worden. Es liegt im Interesse der Kammermitglieder, selbst Fortbildungsaktivitäten in anderen Bundesländern oder im Ausland der Akademie für ärztliche Fortbildung zeitnah mitzuteilen, damit die individuellen Punktekonten korrekt geführt werden können. Schuhkartons voller ungeordneter Bescheinigungen sind für eine schnelle Bearbeitung - im Interesse des Kammermitglieds - wenig geeignet. Eine papierlose Datenerfassung wäre auf einem elektronischen Arztausweis oder durch Vernetzung der Akademien denkbar - vorerst ist aber die Teilnahmebescheinigung doch noch einfacher zu handhaben und auch billiger. Ziel bleibt das individuelle, aktuelle und (in Zukunft über Internet) abrufbare Punktekonto! Die Akademie für ärztliche Fortbildung wird weiterhin Fortbildungsveranstaltungen organisieren und durchführen. Ich bin überzeugt, dass der zweijährliche Ärztliche Fortbildungskongress der Landesärztekammer Brandenburg ein attraktives Angebot bleibt, denn größere Kongresse erlauben es, in wenigen Tagen viele Punkte zu erwerben. Die Vorstände der Landesärztekammer und der Akademie werden versuchen, Dauer (2 oder 3 Tage) und Zeitplanung (Do/Fr; Fr/Sa; Sa/So) zu optimieren. Bei steigender Teilnehmerzahl wäre auch bei unverändert niedrigen Kongressgebühren und ermäßigten Gebühren für Berufsanfänger Kostenneutralität zu erreichen. Ich möchte hier allen Referenten danken, da sie für ein relativ bescheidenes Honorar (die Gebührenordnung ist nicht so großzügig) erstklassige Beiträge leisten. Sie helfen mit, die Belastungen der Kammermitglieder niedrig zu halten. Seitens des Deutschen Senats für ärztliche Fortbildung und damit allen Landesärztekammern und Akademien wurde die Freiheit der ärztlichen Fortbildung favorisiert und gefordert. Durch das GMG ist nun definitiv nicht nur der Umfang bestimmt, sondern die Nichterfüllung mit Strafen belegt worden. Wir hoffen dennoch, dass die inhaltlich selbstbestimmte Fortbildung als ein seit "ewigen Zeiten integraler Bestandteil des ärztlichen Berufes" nicht zu einer erzwungenen Punktesammelei verkommt. Die Arbeit der Akademie für ärztliche Fortbildung soll unverändert den Ärztinnen und Ärzten Brandenburgs bei ihrer Berufsausübung nützen und helfen.

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