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Verlegung des Praxissitzes bedarf Genehmigung des Zulassungsausschusses

Aus gegebenem Anlass möchten wir wiederholt darauf hinweisen, dass jegliche Verlegung des Vertragsarztsitzes einer vorherigen Genehmigung des Zulassungsausschusses bedarf.

Unter dem Vertragsarztsitz ist der konkrete Ort der Praxis, der durch die Praxisanschrift gekennzeichnet ist, zu verstehen. Daraus ergibt sich nach höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass jegliche Veränderung der Praxisanschrift eine Genehmigung erfordert, lediglich der Umzug der Praxis innerhalb des Hauses ist genehmigungsfrei.

Der Antrag auf Genehmigung der Verlegung des Vertragsarztsitzes ist an den Zulassungsausschuss für Ärzte bei der KVBB zu richten.

Ein entsprechendes Antragsformular finden Sie hier.

Wir bitten zu beachten, dass laut Zulassungsverordnung hierfür mit Stellung des Antrages gem. § 46 Abs. 1 c Ärzte- ZV eine Antragsgebühr in Höhe von 120 Euro fällig wird.

Bei der Terminplanung ist unbedingt zu beachten, dass die Genehmigung des Zulassungsausschusses auf Grund des statusrelevanten Charakters dieses Verwaltungsaktes ausschließlich für die Zukunft möglich ist.

In der Regel tritt der Zulassungsausschuss für Ärzte zweimal im Monat zusammen. Der Zulassungsausschuss für Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und ausschließlich psychotherapeutisch tätige Ärzte tagt jedoch nur einmal im Quartal, und zwar im jeweils letzten Monat des Quartals.

Ansprechpartner:
Geschäftsstelle des
Zulassungsausschusses
Tel. 0331/23 09-309 bis -312

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