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Kennzeichnung für die Abrechnung

Bei nachgewiesener Infektion mit dem A/H1N1-Virus sind die im Rahmen der Behandlung erforderlichen ärztlichen Leistungen vom abrechnenden Arzt mit der Ziffer 88200 auf dem Behandlungsausweis zu kennzeichnen:

88200 Fallkennzeichnung bei der Behandlung von Schweinegrippe (Influenza A/H1N1) bei nachgewiesener Infektion

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