Qualitätssicherungsvereinbarung zur Strahlendiagnostik und –therapie - Osteodensitometrie
Die Partner der Bundesmantelverträge haben sich auf eine Änderung bei der Genehmigungserteilung für die Knochendichtemessung geeinigt.
Zum Nachweis der fachlichen Befähigung zur Durchführung der Knochendichtemessung müssen bislang alle Antragsteller die erfolgreiche Teilnahme an einem Kolloquium bei der KVBB nachweisen. Diese Regelung stammt aus der Zeit, als die (Muster-) Weiterbildungsordnung für bestimmte Facharztgruppen nicht den Erwerb eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten für die Osteodensitometrie vorsahen.
Dies hat sich mit der neuen (Muster-) Weiterbildungsordnung geändert. Jetzt ist die Osteodensitometrie Bestandteil der Weiterbildung, z. B. zum Erwerb der Facharztbezeichnung Orthopädie und Unfallchirurgie.
Aus diesem Grund werden die Anforderungen der QS-Vereinbarung dahingehend geändert, dass Ärzte, die nach dem für sie maßgeblichen Weiterbildungsrecht zur Durchführung von Knochendichtemessungen berechtigt sind, eine Genehmigung erhalten, wenn sie die selbständige Durchführung von 50 Osteodensitometrien nachweisen können. Ein Kolloquium ist in diesem Fall nicht erforderlich.

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