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Neue Influenza A/(H1 N1) an Schulen

"Routinemäßig ist keine Labordiagnostik erforderlich"

In den letzten Tagen sind vermehrt Fragen aufgekommen, ob Schüler sich auf die neue Influenza testen lassen sollen, wenn ein Erkrankungsfall in der Klasse bzw. Schule aufgetreten ist. Das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
stellt hierzu fest:

„Routinemäßig ist keine Labordiagnostik erforderlich. Nur bei komplikationsreichen Verläufen und Nichtansprechen auf eine spezifische Therapie ist es die Entscheidung des behandelnden Arztes, eine spezifische Labordiagnostik anzufordern.“

Darüber hinaus wurde gefragt, ob Eltern verpflichtet sind bei Erkrankung eines Kindes/Schülers der Schule Meldung zu machen.

Das Ministerium weist darauf hin, dass es keine Meldepflicht für die neue Influenza für Eltern gibt. Es könne nur eine Bitte an die Eltern sein, die Schule über die Erkrankung zu informieren.

Auf der Internetseite des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) finden Sie weitere Informationen zu diesem Thema.
www.mbjs.brandenburg.de

25.11.09

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 Weitere Informationen 

www.mbjs.brandenburg.de
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