Neue Grippe: 4.700 Dosen Schwangeren-Impfstoff für Brandenburg
Anforderung über personenbezogene Einzelverschreibung
In einem Schreiben an die KV Brandenburg zur Impfung von Schwangeren gegen die Neue Influenza vom 2. Dezember teilte das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (MUGV) mit:
"Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut hat empfohlen, Schwangere vorzugsweise mit einem thiomersalfreien, nicht-adjuvanten Impfstoff gegen die Neue Influenza zu impfen. Die Länder stehen derzeit kurz vor Abschluss eines Vertrages mit der Firma CSL, der die zeitnahe Lieferung von insgesamt ca. 150.000 Impfdosen vorsieht, die die Vorgaben der STIKO erfüllt. (...) Das Land Brandenburg würde aus diesem Kontingent ca. 4.700 Impfstoffdosen erhalten, die als Einzelfertigspritze zur Verfügung stehen.
Um eine flächendeckende Versorgung für die Schwangeren im Land Brandenburg sicherzustellen, wird das MUGV das Impfstoffkontingent, orientiert an der Einwohnerzahl, an die Gesundheitsämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten ausliefern lassen. Von dort kann der Impfstoff dann von allen niedergelassenen Gynäkologen abgerufen werden. Sofern die Arztpraxen den Impfstoff bei den Gesundheitsämtern direkt abholen, ist dies die schnellste Möglichkeit den Impfstoff zu erhalten. Ansonsten müssen die Gesundheitsämter den Impfstoff nach Anforderung in die Arztpraxen fahren, wobei ggf. nur wöchentliche Liefertermine möglich sein werden.
Um die ausschließliche Versorgung von Schwangeren sicherzustellen, soll der Impfstoff nur über eine personenbezogene Einzelverschreibung angefordert werden können, auf der die Indikation "Schwangerschaft" eindeutig vermerkt wird. (...)
(...) Das Arzthonorar beträgt entsprechend Vereinbarung jeweils fünf Euro pro durchgeführter Impfung."
9.12.09
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