Verordnungen von Rezepturen ab 2010
Mit Gültigkeit ab 2010 hat der Gesetzgeber neue Regelungen für die Apotheken geschaffen, welche die Abrechnung von Rezepturen betreffen.
Danach sind die Apotheken verpflichtet, für jede Rezeptur, die Fertigarzneimittel enthält, auch die Angaben zu den verarbeiteten Fertigarzneimitteln auf dem Rezept festzuhalten. Das ist nur möglich, wenn auf diesem Rezept keine weiteren Verordnungen neben der Rezeptur vorgenommen werden. Daher können die Apotheken ab 2010 Rezeptblätter, die mehr als eine Rezeptur beinhalten, nicht mehr abrechnen und müssen diese Verordnungen zurückweisen.
Die Erläuterungen zur Vordruckvereinbarung sehen bereits jetzt vor, dass pro Rezeptur ein gesondertes Verordnungsblatt verwendet wird. Damit ist es in Zukunft auch nicht mehr möglich, beispielsweise onkologische Schemata, die mehrere Rezepturen bedingen, auf nur einem Rezept zu verordnen.
23.12.09
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