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Vergütung gesichert

Regelungen für Diabetes Schwerpunktpraxen im ersten Halbjahr 2010

Noch immer konnte mit den Verbänden der Krankenkassen keine dauerhafte Lösung für die Vergütung der Leistungen der Diabetologischen Schwerpunktpraxen gefunden wer den. Kurz vor Auslaufen der bisherigen Regelung ist es aber gelungen, die Fortführung der schon im III. und IV. Quartal 2009 geltenden Übergangsregelung für das 1. Halbjahr 2010 zu vereinbaren.

Das Vergütungsniveau für ärztliche und nichtärztliche Leistungen beträgt damit weiterhin 75 Prozent gegenüber dem bis zum Jahresende 2008 gültigen Strukturvertrag. Die Patientenschulungen werden in voller Höhe vergütet.

Zudem ist es gelungen, die von Kassenseite bereits seit Langem geforderte Absenkung der Betreuungspauschale im DMP Diabetes mellitus Typ II für den koordinierenden Vertragsarzt (SNR 96012) für die ersten beiden Quartale 2010 zu verhindern.

Aufgrund verschiedener Anfragen möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass die Gestationsdiabetesvereinbarung unbefristet für alle Krankenkassen weiterläuft.

25.01.10

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