Weiterbildung Allgemeinmedizin: Neue Vereinbarung zur Förderung
Die KBV, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der GKVSpitzenverband haben im Einvernehmen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. und im Benehmen mit der Bundesärztekammer eine neue Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin, beginnend ab dem Januar 2010, beschlossen.
Die neue Vereinbarung sieht vor, die Fördersumme im ambulanten Bereich auf 3.500 Euro monatlich zu erhöhen. Den Betrag finanzieren wie bisher die Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen zu gleichen Teilen. Zuschläge gibt es, wenn der Arzt in Weiterbildung in einem unterversorgten Gebiet tätig wird.
Die KVBB wird die Umsetzung der Einzelheiten dieser Vereinbarung so schnell wie möglich vorantreiben. Natürlich werden auch die alten Weiterbildungsverträge, die über das Jahr 2009 hinausgehen, zum 1. Januar 2010 ebenso wie neue Weiterbildungsstellen nach den neuen Bedingungen gefördert.
02.02.10
|