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Erweiterung der Schutzimpfungsrichtlinie

Nachdem die Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut im Sommer 2009 ihre Empfehlungen aktualisiert hat, war die Aufnahme dieser Änderungen in die Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses bereits mit Spannung erwartet worden. Mit der Anpassung der Schutzimpfungsrichtlinie, die Ende Dezember 2009 durch das Bundesgesundheitsministerium bestätigt wurde, sind die erweiterten Impfempfehlungen der STIKO nun auch zu Lasten
der GKV umsetzbar:

  • Alle Erwachsenen sollen die nächste Td-Impfung einmalig als Tdap-Impfung erhalten.
  • Alle Personen ohne eine bisherige Auffrischung erhalten eine Polio-Impfung.
  • Die Impfung gegen Pneumokokken soll lediglich bei weiterbestehender Indikation (angeborene und erworbene Immundefekte mit T- und/oder B-zellulärer Restfunktion, chronische Nierenkrankheiten/nephrotisches Syndrom) wiederholt werden.
Der vollständige Wortlaut der Änderung kann unter www.g-ba.de im Informationsarchiv in der Rubrik „Beschlüsse“ (Datum 15.10.2009) nachgelesen werden. Die Änderung der Schutzimpfungsrichtlinie tritt gemäß Beschluss rückwirkend zum
15.10.2009 in Kraft. Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger steht noch aus.

05.02.10

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 Ansprechpartner 

Marianna Kaiser
Tel. 0331/2309-600
Marianna Kaiser
Frau Birgit Henschel
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Birgit Henschel