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Änderungen der Vergütung des Mammographie-Screenings

Die Vereinbarung zur Gesamtvergütung und zu arzt- und praxisbezogenen Regelleistungsvolumen für das Jahr 2009 regelt u.a., dass die in der Vereinbarung über die Vergütung des Mammographie-Screenings festgelegten Punktwerte an die EBM-Punkt zahlerhöhung anzupassen sind. Ziel sollte dabei eine gleichbleibende Vergütungshöhe sein. Diese Anpassung haben KVBB und Krankenkassen im Land Brandenburg nunmehr vereinbart, wobei erreicht wurde, dass mindestens der Orientierungswert als Vergütungspunktwert zum Ansatz kommt.

Für die Quartale I und II des vergangenen Jahres konnten sogar die bereits honorarwirksam umgesetzten Punktwerte vereinbart werden. Ab dem III. Quartal 2009 wurde eine vereinfachte Regelung für die GOP 01750 bis 01758 verhandelt und auslastungsabhängig einheitliche Punktwerte vereinbart. Die Punktwerte für das Jahr 2009 sind Bestandteil der diesem Heft beiliegenden Ergänzungslieferung zum Vertragsordner der KVBB. Ab dem Jahr 2010 gelten folgende auslastungsabhängige Punktwerte für die Vergütung der Leistungen nach Abschnitt 1.7.3 EBM:

Teilnahmequote unter 40,5 % ab 40,5 % ab 50,5 % ab 60,5 % ab 70,5 %
  Punktwert in Cent
GOP 01750 bis 01758 3,6465 3,5812 3,5048 3,5048 3,5048
GOP 01759 4,0929 4,0094 3,9259 3,8424 3,7588

Die Vereinbarung der Punktwerte für das Jahr 2010 befindet sich im Unterschriftsverfahren und wird nach Unterzeichnung im Vertragsordner veröffentlicht.

12.03.10

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