Redaktionelle Änderung der Onkologie-Vereinbarung
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung informierte uns über die rückwirkende Änderung der mit Wirkung zum 1. Oktober 2009 in Kraft getretenen Onkologie-Vereinbarung.
Die Änderung bezieht sich auf den § 1 Abs. 2 Nr. a und d. Unter Nummer a waren irrtümlich alle malignen Tumore gemäß den ICD-10-GM Kodes C00 bis C97 subsumiert und unter Nummer d die Tumore des lymphatischen, blutbildenden Gewebes und schweren Erkrankungen der Blutbildung gemäß der dort bisher aufgeführten ICD-10-GM Kodes. Durch diese Zuordnung wären floride Hämoblastosen der Kostenpauschale 86512 „Behandlung solider Tumore […]“ zugeordnet gewesen.
Dieser redaktionelle Fehler wird wie folgt geändert: Die unter a in § 1 Abs. 2 aufgeführten Tumore beziehen sich nunmehr auf alle malignen soliden Tumore gemäß der ICD-10-GM Kodes C00.- bis C80.- und C97. Die unter § 1 Abs. 2 Nr. d aufgeführten Erkrankungen beziehen sich nunmehr auf Neubildung des lymphatischen, blutbildenden Gewebes und schwere Erkrankungen der Blutbildung, unter denen nunmehr die Erkrankungen gemäß ICD-10-GM Kodes C81.- bis C96.9 aufgeführt werden.
4.5.2010
|