Änderungen des EBM zum 1. Januar 2008 und 1. April 2008
Bereits in der Ausgabe "KV-intern" 01/2008 informierten wir darüber, dass der Arbeitsausschuss des Bewertungsausschusses Änderungen des derzeitigen EBM vorgesehen hat. Zwischenzeitlich hat der Bewertungsausschuss die folgenden Änderungen beschlossen.
Bei den Beschlüssen der 143. Sitzung handelt es sich um (überwiegend redaktionelle) Korrekturen am EBM 2008 mit Wirkung zum 01. April 2008. Insbesondere handelt es sich um die:
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Anpassung der Nebeneinanderberechnungsfähigkeit von Leistungen aus unterschiedlichen schwerpunktorientierten Abschnitten und/oder dem Abschnitt 13.2.1 für internistisch schwerpunktorientierte Gemeinschaftspraxen in den Allgemeinen Bestimmungen 5.1.
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Streichung der Anmerkung unter der Gebührenordnungsposition 01436 zur Berechnungsfähigkeit im Zusammenhang mit Leistungen des Abschnitts 31.2 bei Erbringung als Auftragsleistungen.
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Anpassung der Berechnungsfähigkeit der Gebührenordnungsposition 01755 auf nur einmal je Seite.
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Anpassung der obligaten Leistungsinhalte der Gebührenordnungsposition 19312 auf die Anwendung eines Sonderverfahrens.
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Anpassung des Ausschlusses der Grundpauschale 30700 neben einer Versicherten-, sonstigen Grund- bzw. Konsiliarpauschale an den Arztfall.
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Begrenzung der Berechnungsfähigkeit der Gebührenordnungsposition 30706 auf Behandlungsfälle, in denen die Grundpauschale 30700 berechnet worden ist, ausgenommen sind Hausärzte und weitere komplementär behandelnde Ärzte.
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Begrenzung der Berechnungsfähigkeit der Gebührenordnungsposition 30708 auf Behandlungsfälle, in denen die Grundpauschale 30700 berechnet worden ist.
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Aufnahme der intravenösen Injektion in den Anhang 1 zum EBM.
Bei den Beschlüssen der 145. Sitzung mit Wirkung zum 01. Januar 2008 handelt es sich um die:
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Anpassung der Gebührenordnungspositionen 03212 und 04212 für die Behandlung von Neugeborenen, Säuglingen und Kleinkindern bis zum vollendeten 2. Lebensjahr.
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Anpassung der Gebührenordnungspositionen 03212 und 04212 vom 01. Januar 2008 bis zum 30. Juni 2008 zur Berechnung neben den Gebührenordnungspositionen 03120 bis 03122 bzw. 04120 bis 04122 in diabetologischen Schwerpunktpraxen.
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Aufnahme der Gebührenordnungsposition 01735 für die Beratung und die Teilnahme und die Motivation zur Teilnahme am Programm zur Früherkennung von Krebserkrankungen bei der Frau.
Die Bekanntmachung erfolgt unter dem Vorbehalt der endgültigen Unterzeichnung durch alle Vertragspartner. Die Veröffentlichung des vollständigen Wortlautes der 143. Sitzung erfolgte im Deutschen Ärzteblatt, Heft 5 vom 01. Februar 2008. Die Veröffentlichung der 145. Sitzung wird in einer der nächsten Ausgaben erwartet.
Ansprechpartner: Abrechnungsberater 01801/58 22 433* * 0,039 Euro pro Minute aus dem Festnetz; maximal 0,42 Euro pro Minute aus den Mobilfunknetzen.
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