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Voraussetzungen

Grundsätzliche Voraussetzung für die Zulassung als Vertragsarzt bzw. Psychotherapeut

Grundsätzliche Voraussetzung für die Zulassung als Vertragsarzt bzw. Psychotherapeut ist die Eintragung in ein bei den Kassenärztlichen Vereinigungen geführtes Arztregister. Die Eintragung in das Arztregister ist bei der für den Wohnort zuständigen KV zu beantragen.

Die Voraussetzungen für diese Eintragung ist u.a.:

  1. Approbation als Arzt
  2. Der erfolgreiche Abschluss
    entweder einer allgemeinbildenden Weiterbildung bzw. die bis 31.12.1995 erworbene Bezeichnung "Praktischer Arzt" oder einer Weiterbildung in einem anderen Fachgebiet mit der Befugnis zum Führen einer entsprechenden Facharztanerkennung.

Erforderliche Unterlagen:

  • Urkunde über die Approbation
  • Nachweis über die ärztliche Tätigkeit nach bestandener ärztlicher Prüfung
  • Urkunden über abgeschlossene Weiterbildungen nach § 3 Ärzte-ZV

Ein Psychotherapeut kann eingetragen werden, wenn er:

  1. Approbiert ist als Psychologischer Psychotherapeut oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut und
  2. die Fachkunde in einem sogenannten Richtlinienverfahren (Verhaltenstherapie, analytische Psychotherapie oder tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie) nachgewiesen hat.

Erforderliche Unterlagen:

  • Urkunde über die Approbation als Psychologischer Psychotherapeut
  • Nachweis der Fachkunde

Die Eintragung in das Arzt- bzw. Psychotherapeutenregister führt automatisch zur außerordentlichen Mitgliedschaft in der KVBB. Mit der Zulassung wird aus der außerordentlichen eine ordentliche Mitgliedschaft.
Die Eintragung in ein Arzt- bzw. Psychotherapeutenregister erfolgt auf Antrag und nicht von Amtswegen. Sie unterscheidet sich somit von der Eintragung in das bei der Landesärztekammer geführte Register.
Ferner ist die Registereintragung Voraussetzung für die Aufnahme in die vom Arztregister der KVBB gemäß § 103 SGB V geführten Warteliste.
Ansprechpartner der KV Brandenburg für Eintragung ins Arztregister und Warteliste:
Frau Angelika Roy Tel.: 0331/2309-324

Die Zulassung ist die Voraussetzung für die Behandlung von Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung durch den niedergelassenen Arzt/Psychotherapeuten. Durch die Zulassung wird der niedergelassene Arzt/Psychotherapeut zum "Vertragsarzt/-psychotherapeuten".
Die Zulassung eines Arztes bzw. Psychotherapeuten erfolgt auf Antrag durch den örtlich zuständigen Zulassungsausschuss, ein paritätisch
besetztes Gremium, bestehend aus Vertretern der Ärzteschaft und Vertretern der Krankenkassen.

Erforderliche Nachweise:

  1. Eintragung ins Arztregister einer KV
  2. Berechtigung zum Führen einer Facharztbezeichnung bzw. der bis zum 31.12.1995 erworbenen Bezeichnung "Praktischer Arzt"
  3. Eignung zur Ausübung vertragsärztlicher bzw. psychotherapeutischer Tätigkeit

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Zulassung
  • Auszug aus dem Arztregister
  • Bescheinigung über ärztliche Tätigkeit seit Approbation
  • Lebenslauf
  • Polizeiliches Führungszeugnis - Belegart Null zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 BZRG. Zur Übersendung ist die Anschrift des Zulassungsausschusses bei der KVBB anzugeben.
  • weitere Bescheinigungen

Die Zulassung in einem von Zulassungsbeschränkungen betroffenen Planungsbereich ist grundsätzlich nicht möglich.
Ansprechpartner:
Frau Brigitte Sommer Tel.: 0331/2309-312, Leiterin der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses bei der KV Brandenburg

Trotz bestehender Zulassungsbeschränkungen ist eine Zulassung möglich im Falle einer:

  • Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes (§ 103 Abs. 4 SGB V)
  • Erteilung einer beschränkten Zulassung bei gemeinsamer vertragsärztlicher Tätigkeit mit einem bereits zugelassenen Vertragsarzt desselben Fachgebiets (§ 101 Abs. 1 Satz 4 SGB V)
  • Erteilung einer beschränkten Zulassung an einen Belegarzt (§ 103 Abs. 7 Satz 4 SGB V)
  • Besetzung zusätzlicher Vertragsarztsitze zur Wahrung der Qualität der vertragsärztlichen Versorgung (§ 101 Abs. 1 Satz 3 SGB V). Einzelheiten hierfür ergeben sich aus der Bedarfsplanungs-Richtlinie Ärzte.

Verfahren in Zulassungs- und Ermächtigungsangelegenheiten - wer ist zuständig?


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Verfahren in Zulassungs- und Ermächtigungsangelegenheiten - wer ist zuständig?

 Ansprechpartner 

für die Einreichung von Anträgen auf Ausschreibung oder Anfragen zur Bewerbung von ausgeschriebenen Vertragsarztsitzen:
Karin Rettkowski
Tel.: 0331/2309-320