Änderungen des EBM zum 1. Januar 2012

Der Bewertungsausschuss hat in seiner 266. Sitzung die Aufnahme von Leistungen der Hörgeräteversorgung von Kindern beschlossen. Damit stehen jetzt auch für Säuglinge, Kleinkinder und Kinder spezifische Leistungen für die Neuanpassung, Kontrolle und Nachsorge mit Hörgeräten zur Verfügung. 

Die Gebührenordnungspositionen (GOP) werden in das Kapitel 20 EBM (Fachärzte für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen) aufgenommen. Aufgrund der Ergänzung der Präambel des Kapitels 9 EBM sind die Leistungen 20338, 20339, 20340, 20377 und 20378 unter Einhaltung der Qualitätskriterien von Fachärzten für Hals-Nasen -Ohrenheilkunde ebenfalls berechnungsfähig.

 

Der Beschluss beinhaltet die Änderungen der Präambeln des Kapitels 9 und 20 EBM, die Aufnahme von Anmerkungen hinter die GOP 09364, 09365, die Änderungen der Leistungslegenden der GOP 20340 und 20375, die Streichung der GOP 09340 und Neuaufnahmen folgender GOP.

 

    • Aufnahme der Gebührenordnungsposition (GOP) 20338 
    Pauschale zur Neuverordnung eines Hörgerätes/von Hörgeräten beim Säugling, Kleinkind oder Kind bei Schwerhörigkeit gemäß Qualitätssicherungsvereinbarung nach § 135 Abs. 2 SGB V.       
    3.665 Punkte

 

    • Aufnahme der GOP 20339
    Zusatzpauschale für die erste Nachuntersuchung nach erfolgter Hörgeräteversorgung beim Säugling, Kleinkind oder Kind            
    2.175 Punkte 

 

    • Aufnahme der GOP 20343
    Zusatzpauschale bei der Diagnostik des Tinnitus           
    435 Punkte

 

    • Aufnahme der GOP 20364
    Zusatzpauschale für die Nachsorge der operativen Behandlung eines Patienten mit chronischer Sinusitis nach ICD J32.-

            235 Punkte

 

    • Aufnahme der GOP 20365
    Zusatzpauschale für die postoperative Nachsorge nach Tympanoplastik Typ II bis V

            235 Punkte

 

    • Aufnahme der GOP 20377
    Zuschlag zu den GOP 20339 und 20340 für die Koordination des Arztes über Maßnahmen mit dem Hörgeräte-(Päd-)akustiker innerhalb von 7 Tagen nach Durchführung der Leistung entsprechend der GOP 20339 und 20340

            175 Punkte 

 

    • Aufnahme der GOP 20378
    Zuschlag zu den GOP 20339 und 20340 für die Koordination des Arztes mit pädagogischen Einrichtungen im direkten Zusammenhang mit der Durchführung der Leistungen

            380 Punkte

 

Die Partner der Bundesmantelverträge werden bis spätestens 01.07.2012 eine Qualitätssicherungsvereinbarung gemäß §135 Abs. 2 SGB V zur Hörgeräteversorgung bei Säuglingen, Kleinkindern und Kindern vereinbaren. Als Übergangsregelung sind die GOP 20338, 20339, 20340, 20377, und 20378 zur Hörgeräteversorgung auch ohne die Inkraftsetzung der Vereinbarung, längstens bis zum 30.06.2012 berechnungsfähig. 

 

Die technischen Mindestvoraussetzungen zur Abrechnung der GNRn entsprechend der Präambeln der Kapitel 9 und 20 sind ab dem 1.1.2012 unabhängig vom Zeitpunkt der Vereinbarung zur Qualitätssicherung einzuhalten. 

 

Die Veröffentlichung des vollständigen Beschlusstextes entnehmen Sie bitte einem der nächsten Hefte des Deutschen Ärzteblattes.

27.01.2012