Direktabrechnung der Laborgemeinschaften ab 1. Oktober 2008

KVBB versendet Betriebsstättennummer

Die Partner der Bundesmantelverträge haben mit Wirkung vom 1.10.2008 Änderungen der Bundesmantelverträge zur Einführung der Direktabrechnung für Laborgemeinschaften vereinbart.

Ab diesem Zeitpunkt rechnen die Laborgemeinschaften die an sie in Auftrag gegebenen Laborleistungen gem. § 28 Abs. 3 Bundesmantelvertrag-Ärzte/Ersatzkassen bzw. § 25 Abs. 3 Bundesmantelvertrag-Ärzte direkt mit der am Sitz der Laborgemeinschaft zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung ab.

Damit einhergehend ist der Arzt, der die Befunderhebung mittels Anforderungsschein (Muster 10A) anweist, verpflichtet, seine Arztnummer und (Neben-)Betriebsstättennummer auf dem Anforderungsschein anzugeben.

Um die Direktabrechnung der Laborgemeinschaft für die in Auftrag gegebenen Laborleistungen zu ermöglichen, erhält jede Laborgemeinschaft mit Sitz im Zuständigkeitsbereich der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) eine Betriebsstättennummer (BSNR) durch die KVBB.

Die uns bereits bekannten Laborgemeinschaften wurden Anfang September hierzu bereits angeschrieben.

Wir bitten die Laborgemeinschaften, die im Bereich der KVBB ihren Sitz haben und bisher keine Angaben zu Name, Sitz und Anschrift mitgeteilt haben, sich beim Arztregister zu melden.

Bitte beachten Sie, dass erst bei Rückmeldung die zur Direktabrechnung notwendige Betriebsstättennummer für die Laborgemeinschaft erteilt werden kann.

Ansprechpartner:
Arztregister Frau Spielhagen, Tel. 0331/23 09 325

22.09.2008