Zum 1.1.2012 ist es der KVBB gemeinsam mit der Knappschaft gelungen, eine Anschlussvereinbarung für das Land Brandenburg zu der bisher auf Bundesebene gültigen Vereinbarung zur Hautkrebsvorsorge zu schließen.
Wie bisher ist diese Vorsorgeleistung alle zwei Jahre für die anspruchsberechtigten Versicherten bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres abrechnungsfähig und wird den Hautärzten, die eine Genehmigung der KVBB zur Durchführung dieser Leistung nach den Krebsfrüherkennungs- Richtlinien erhalten haben, mit einer Pauschale von 25 Euro (SNR 01745K) vergütet.
Die Hautkrebsvorsorge-Untersuchung umfasst nach wie vor die gezielte Anamnese, die standardisierte Ganzkörperinspektion der gesamten Haut einschließlich des behaarten Kopfes sowie aller Intertrigines sowie die Befundermittlung mit diesbezüglicher Beratung und Dokumentation. Es ist gelungen, die Durchführung der Auflichtmikroskopie als optionalen Bestandteil der Untersuchung zu definieren, welcher nur im Falle der medizinischen Notwendigkeit wirksam wird.
Vertrag: Hautkrebsvorsorge-Vertrag
26.01.2012