Intensiver Versorgungsaufwand wird höher vergütet

Neues Vertragsprodukt aus der Zusammenarbeit von KVBB und AOK Nordost

Die KVBB und die AOK Nordost beabsichtigen, die ambulante ärztliche Versorgung im Land Brandenburg sowohl im hausärztlichen, als auch im fachärztlichen Bereich zu stärken. Dabei sollen neue Betreuungsstrukturansätze zum Einsatz kommen. Deshalb haben sich die KVBB und die AOK Nordost auf einen Betreuungsstrukturvertrag verständigt, welcher ab dem I. Quartal 2012 zum einen die erhöhte Betreuungsintensität bei schwierigen und langwierigen Krankheiten und zum anderen die poststationäre Betreuung fördert. 

Welche Erkrankungen erfasst werden, entnehmen Sie bitte den dieser Ausgabe von „KV-intern“ beiliegenden laminierten A4-Blättern (Anlagen 1 und 2 zum Vertrag).

 

Der Vertrag gilt für alle Vertragsärzte des Landes Brandenburg sowie für die Versicherten der AOK Nordost. 

 

Um die Betreuungsintensität für die Patienten mit den in Anlage 1 aufgeführten Erkrankungen zu erhöhen, sollen separate Angebote in Gestalt eines Sprechstunden-, Wartezeitenmanagements und Koordinierungsangebotes zur Verfügung gestellt werden. 

Für diesen zusätzlichen Betreuungsaufwand (für Patienten mit erhöhter Morbidität gem. den Diagnosen nach Anlage 1, die elektronisch zu dokumentieren sind) erhalten Sie eine nach Anzahl der Diagnosen gestaffelte zusätzliche Vergütung je Behandlungsfall:

 

SNR 93511

für 1 besonders zuwendungsintensive Erkrankung / Diagnose

4,00 EUR

SNR 93512

für 2 besonders zuwendungsintensive Erkrankungen / Diagnosen

6,00 EUR

SNR 93513

für 3 und mehr besonders zuwendungsintensive 
Erkrankungen / Diagnosen

8,00 EUR

 

Die Abrechnung dieser Pauschalen setzt natürlich (mindestens) einen persönlichen Arzt-Patientenkontakt voraus. Die SNRn 93511, 93512 und 93513 sind im Behandlungsfall nicht nebeneinander berechnungsfähig. 

Die Vertragspartner werden prüfen, ob die mit dem Vertrag verknüpften Ziele und Erwartungen eintreffen und verständigen sich ggf. über eine Anpassung der Vergütung. 

 

Um eine Stärkung der poststationären Behandlungskoordination zu ermöglichen, soll den Patienten mit den in der Anlage 2 aufgeführten Erkrankungen innerhalb von 4 Tagen nach der Entlassung aus dem Krankenhaus ein Arztgespräch angeboten werden. Voraussetzung zur Abrechnung der poststationären Koordinierungspauschale ist, dass im Vorfeld der stationären Behandlung keine Abklärung durch den Vertragsarzt erfolgt ist. Folgende Vergütung ist dafür vorgesehen: 

 

SNR 93514

poststationäre Koordinierungspauschale je Behandlungsfall für den zusätzlichen Betreuungsaufwand von Patienten mit erhöhter Morbidität gem. Anlage 2 und elektronische Dokumentation

5,00 EUR

Die Abrechnung dieser Pauschale setzt einen persönlichen Arzt-Patientenkontakt voraus. Die Vergütung wird für mindestens 2, maximal 3, aufeinander folgende Quartale (beginnend mit dem Quartal der Krankenhausbehandlung) gezahlt. Wir empfehlen, das Krankenhausentlassungs­datum im Bemerkungsfeld anzugeben.

 

Die o.g. Pauschalen (SNR 93511 bis 93514) werden für die besonders intensive Betreuung von Patienten mit gesicherten, endstellig kodierten Diagnosen vergütet.

 

Bei allen Leistungen, die durchgeführt werden, ist die jeweils aktuelle Klassifikation der Krankheiten des DIMDI unter Berücksichtigung des ambulanten Bereiches zu verwenden. Soweit es die Klassifikation ermöglicht, sind Stadium und Schweregrad und, soweit dies sachgerecht erscheint, auch die Lokalisation anzugeben. Außerdem sind die Zusatzkennzeichen zur Diagnosesicherheit („A“, „G“, „V“ oder „Z“) zu dokumentieren. 

 

26.01.2012