KVBB-VV stellte Weichen für 2012

Intensiver Gedankenaustausch zum neuen Versorgungsstrukturgesetz / Haushalt für kommendes Jahr einstimmig verabschiedet

Natürlich stand das Versorgungsstrukturgesetz der Bundesregierung im Fokus der in diesem Jahr letzten Zusammenkunft der Vertreterversammlung, natürlich gab es dazu jede Menge Anmerkungen, Diskussionen, Fragen und Kritik.


Die Grundlage für den intensiven Gedankenaustausch hatte der KV-Vorsitzende Dr. Helming in seinem Bericht gegeben. Über 40 Anträge seien quasi in letzter Minute noch in die Gesetzesvorlage aufgenommen wurden und überhaupt sei es wieder einmal „gleitende Bauplanung“ gewesen, gepaart mit leider nach wie vor geringer Sachkompetenz vieler Parlamentarier.


In den Monaten vor der 2. und 3. Lesung im Deutschen Bundestag hatten sich die unterschiedlichen Interessenvertreter praktisch die Klinken in die Hand gegeben. Auch die KV Brandenburg hatte sowohl im Rahmen der LAVA-KVen , aber auch durch Nutzung zahlreicher individueller Kontakte von Dr. Helming mit Bundestagsabgeordneten und dem brandenburgischen Gesundheitsministerium versucht, auf dieses Gesetz noch Einfluss zu nehmen.

 

Im Zentrum dabei: eine Erhöhung der Finanzmittelbereitstellung je Versichertem auf mindestens Bundesdurchschnitt. All die Gespräche, der öffentliche Druck, die Petition mit letztlich über 100.000 Unterschriften – all das hat sich (bislang) nicht positiv im Gesetz niedergeschlagen. Nun bereiten die LAVA-KVen einen Normenkontrollantrag vor, dessen Ausgang jedoch ungewiss ist.


Damit müssen all jene Länder, die nachweislich bei ihren Versicherten die höchste Morbidität aufweisen, auch in Zukunft mit bundesunterdurchschnittlichen Geldern zurechtkommen. Mehr noch, es besteht zumindest für 2012 keine Möglichkeit, bei nachweislich höherem Leistungsbedarf mit den Kassen auf Landesebene ein Mehr an Morbiditätsorientierter Gesamtvergütung zu verhandeln. Für 2012 heißt das: plus 1,25 Prozent und Schluss.


In Wirklichkeit, und darauf verwies der KV-Chef, bedeutet dies jedoch sogar eine Minusrunde; denn von diesen 1,25 Prozent müssen rund 0,7 Prozent aufgrund des Versichertenschwundes abgezogen werden. Und dies bei moderat prognostizierter Inflationsrate von lediglich 3 Prozent im kommenden Jahr.


Scharf kritisierte in diesem Zusammenhang Dr. Helming die Position der Landesregierung, hatte sich doch Brandenburg bei einem Antrag Thüringens, Sachsen-Anhalts und Sachsens, der eine größere Finanzmittelbereitstellung im Bundesrat gefordert hatte, der Stimme enthalten. Angesichts der Versorgungssituation in Brandenburg sei dies „in keiner Weise nachvollziehbar“.


Als ausgesprochen positiv hingegen sei die im Gesetz geregelte Organisationsrichtlinie für die KBV zur Umsetzung der einheitlichen europäischen Bereitschaftsdienstnummer 116 117. Einher geht damit die Änderung des Telekommunikationsgesetzes, die die Ortskennung auch im Mobilfunknetz beim Ruf der 116 117 – analog zu 110 und 112 – ermögliche. „Dadurch benötigen wir deutschlandweit erheblich weniger Kapazitäten in Call Centern und sparen so erhebliche Kosten ein“, bilanzierte der KV-Vorsitzende. Dass dieser Entwicklung unzählige Gespräche und Initiativen, Anträge und Vorschläge auch und gerade mit Brandenburger KV-Unterstützung vorausgingen, sei hier nur noch einmal erwähnt.


Dass der Pauschalierungszwang bei der haus- und fachärztlichen Vergütung zugunsten einer Einzelleistungsvergütung zurückgeführt werden soll, stieß auf breite Zustimmung. Nun ist der Bewertungsausschuss am Zuge. Er soll für eine Differenzierung der Vergütung ärztlicher Leistungen die Voraussetzungen schaffen. Beispielsweise nach „neuen“ und „bereits in der Praxis behandelten“ Patienten sowie nach dem Schweregrad der Erkrankung. Übergeordnetes Ziel dabei ist, statt der Diagnosekodierung den Versorgungsbedarf bei definierter Morbidität über die Abrechnung spezifischer EBM-GNRn darzustellen. Das Honorar definiert sich dann nicht mehr über die Dokumentation der Diagnose, sondern über den Umfang der ärztlichen Tätigkeit – ausgedrückt über die entsprechende Gebührenordnungsziffer (GNR). Dafür ist nach gegenwärtiger Einschätzung keine radikale EBM-Änderung vorgesehen – allerdings auch keine schnelle Lösung.


Auf heftige Kritik stießen die Regelungen zur „Zwangsenteignung der Vertragsärzte“, wie es Dr. Helming formulierte. Gemeint ist die Pflicht der KVen, also der Ärzte, der Mitglieder einer KV, abzugebende Arztsitze in „überversorgten“ Regionen, die nach Ansicht des Zulassungsausschusses nicht zwingend nachbesetzt werden müssen, zum Verkehrswert aufzukaufen. „Damit dürfen wir uns nicht abfinden, sondern wir müssen laut und nachhaltig dagegen auftreten“, so der KV-Chef.


Kritisch sieht der KVBB-Vorstand auch die Vorhaben im Gesetz zur spezialfachärztlichen Versorgung. Hier sei insbesondere die Vergütung dieser Leistungen absolut ungenügend geregelt. Die Forderung, die Morbiditätsorientierten Gesamtvergütungen für diese Leistungen zu bereinigen und gleichzeitig zu fordern, dass dadurch die Grundversorgung nicht beeinträchtigt werden darf, sei schlichtweg Unsinn, gehe nicht auf.


Hart ins Gericht ging der KV-Vorsitzende auch mit der Länderinitiative zur „Stärkung der Patientenrechte“, die „unsere Landesregierung im Gegensatz zu jener für mehr Geld, natürlich bereitwillig unterstützt“. So sollen die KVen unter anderem zu „Terminvergaben in angemessener Frist“ verpflichtet werden (Anm. d. Red.: zwischenzeitlich ist es per Gesetz genauso). Dies sei –insbesondere in Brandenburg, „wo in der Regel die Ärzte für zwei arbeiten müssen“, ein aberwitziges Unterfangen und – betrachtet man die Ergebnisse der jüngsten bundesweiten Patientenbefragung -  an der Realität vorbei.

 

Detailliert legte anschließend der KV-Vize Dr. Peter Noack die Berechnungen zur Honorarverteilung für das I. Quartal 2012 dar. Basiszeitraum sei erneut das Vorjahreshalbjahr – die anzuwendende Systematik richte sich gegenwärtig noch nach dem Status quo des SGB V. Im Rahmen der Honorarverteilung werde eine Quartalsaufteilung der kalkulierten Halbjahresfonds auf der Basis der Vorjahresquartale vorgenommen. Die notwendigen Veränderungen in einzelnen Fachgruppen – unter anderem bei HNO- und Augenärzten – seien detailliert in den Zuweisungsbescheiden, die rechtzeitig versandt wurden, erläutert.


Insbesondere wies Dr. Noack auf die Anpassung der RLV im hausärztlichen Bereich bei Übernahme zusätzlicher Patienten hin. Ab I. Quartal 2012 erfolge diese, wenn mindestens 50 Versicherte zusätzlich (z.B. durch Praxisschließung in der Nachbarschaft) übernommen wurden und die Fallzahl damit um diese Fälle gestiegen ist. Dies sei ein wichtiger, unbürokratischer Schritt zu einer besseren Sicherstellung der Versorgung.


Aktuell seien die Honorartöpfe so unterschiedlich gefüllt, dass im hausärztlichen Bereich nur rund fünf Prozent der Leistungen und im fachärztlichen Bereich allerdings 19 Prozent nicht vergütet würden. Gegenüber den Krankenkassen habe die KV Brandenburg Mindestforderungen artikuliert, beispielsweise die Neuvereinbarung von Zusatzpunktwerten analog 2010.

 

In geschlossener Sitzung diskutierte die Vertreterversammlung den Haushalt für das Jahr 2012. Es sei erneut ein sehr maßvoller, sparsamer Haushalt, so Dr. Helming. Der sorgsame Umgang mit den Verwaltungskostenumlagen der Ärzte und Psychotherapeuten habe oberste Priorität. Als positiv bewertete der KV-Vorsitzende eine geringer als geplante Entnahme aus den Rücklagen, die auf wirtschaftliche, sparsame Haushaltsführung und einen Anstieg der Honorare zurückzuführen sei.


Einstimmig beschlossen die Mitglieder der Vertreterversammlung diesen Haushalt, nachdem sie vorher mehrheitlich (bei jeweils zwei Enthaltungen) das Wirtschaftsjahr 2010 gebilligt und den Vorstand entlastet hatten.

21.12.2011