Die langersehnte „agnes zwei“-Schulung beginnt im Januar 2012. Sie besteht aus zwei Modulen: Modul A „IGiB-Schulung“ und Modul B „Fallmanagement“. Das Modul A wird über die KV Brandenburg angeboten und startet am 14.1.2012. Die Kenntnisse aus dem Modul B können anschließend parallel zur „agnes zwei“-Tätigkeit bei anderen Anbietern erworben werden.
Die Schulung zum Modul A umfasst ca. 30 Stunden und wird an vier Samstagen im ersten Quartal 2012 in der Gregor-Mendel-Str. 10/11 in Potsdam durchgeführt. Die Teilnahmegebühr beträgt 350 Euro. Am vierten Samstag erfolgt schriftlich die Lernzielkontrolle. Nach erfolgreich bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmer das IGiB-Zertifikat für das Modul A.
Voraussetzung für die Tätigkeit als „agnes zwei“ sind entsprechende Qualifikationen:
- Ausbildung zur examinierten Krankenschwester oder
- Fachwirtin ambulante medizinische Versorgung oder
- Nichtärztliche Praxisassistentin (nPA / AGnES) oder
- Medizinische Fachangestellte mit mindestens drei Jahren Berufserfahrung.
Die „agnes zwei“ ist - anders als die nichtärztliche Praxisassistentin AGnES - vorrangig die Fallmanagerin, die sowohl in einer Fach- als auch einer Hausarztpraxis oder in kooperativen Strukturen zum Einsatz kommt, um den Arzt zu unterstützen. In insgesamt sechs nacheinander gestarteten Pilotprojekten wurde der Einsatz getestet und ein Schulungsprogramm konzipiert. Gemeinsam mit der AOK Nordost – Die Gesundheitskasse und der BARMER GEK wird ab 2012 der Einsatz der „agnes zwei“ über die Pilotprojekte hinaus flächendeckend in Brandenburg möglich sein.
Der Versorgungsauftrag der „agnes zwei“-Fachkraft umfasst patientenindividuell insbesondere die nachfolgend aufgeführten Leistungen:
- Fallmanagement für Hochkostenfälle
- Indikationsbezogenes Fallmanagement
- Überleitungsmanagement (intersektoral)
- Schnittstellenmanagement zwischen Haus- und Fachärzten sowie anderen Akteuren im Gesundheitswesen (z.B. Pflege- oder Sozialdiensten, Altenheimen, Rehabilitationseinrichtungen)
- Terminkoordination
- Patientenbetreuung sowie Unterstützung bei strukturierten Behandlungsprogrammen
- Überwachung der Leistungen der häuslichen Krankenpflege
- Medikamentenkontrolle
- Unterstützung bei der Palliativversorgung
- Angehörigenunterstützung
- Vermittlung von Unterstützung durch soziale Einrichtungen, Selbsthilfeorganisationen usw.
Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl von 30 Plätzen bitten wir um eine rechtzeitige Anmeldung.
19.12.2011