Noch kurz vor Versand Ausgabe 01/2012 der KV-Intern ist es geglückt, zusätzlich zu der im Heft beschriebenen Hautkrebsscreening-Vereinbarung mit der Knappschaft einen weiteren Hautkrebsvorsorge-Vertrag – diesmal für die Versicherten der HEK – mit Wirkung zum 01. Januar 2012 abzuschließen.
Die Inhalte und Leistungsumfänge stimmen weitgehend überein. Jedoch gilt der Vertrag für die Versicherten der HEK erst ab einem Alter von 18 Jahren (bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres). Die Pauschale von 25 € kann von Hautärzten (mit Genehmigung der KVBB gemäß der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie) über die SNR 94100 abgerechnet werden und setzt keine Auflichtmikroskopie voraus.
Der Vertrag steht noch unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.
Vertrag: Hautkrebsvorsorge-Vertrag (HEK)
26.01.2012