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A-RLV allgemein
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24. Erhalten fachgleiche Job-Sharing-Praxen auch den 10-Prozent-Aufschlag im RLV?
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Im Rahmen der RLV-Zuweisung erhalten Job-Sharing-Ärzte kein eigenes A-RLV und auch der Zuschlag von 10 Prozent kommt hier nicht zum Ansatz.
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23. Wie erfolgt die Neuberechnung der maximalen Leistungsobergrenze (in Euro) bei Leistungsbegrenzung im Job-Sharing?
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Basis der regionalen Euro-Gebührenordnung ist der EBM 2009 (weiterhin in Punkten). Dieser ist gem. Bedarfsplanungsrichtlinie nach wie vor Grundlage der Job-Sharing Obergrenze, die auch in 2009 unabhängig von den Vorgaben des A-RLV festgelegt wird. Eine Berücksichtigung der Aufbewertungen von Leistungen im EBM erfolgt durch die KVBB von Amts wegen ohne dass hierfür ein gesonderter Bescheid ergeht.
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22. Sind audiometrische Untersuchungen im RLV enthalten? Wenn ja, warum? Nicht jeder Kinderarzt hat ein Audiometer.
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Ja, audiometrische Untersuchungen sind Bestandteil der A-RLV. Im Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses ist keine Regelung zur außerbudgetären Vergütung dieser Leistungen enthalten.
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21. Wie berechnet sich der individuelle Gewichtungsfaktor nach der Alterstruktur, und welche Gewichtung haben die Altersgruppen dabei?
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Bei der Berechnung des Altersklassenfaktors werden unter Berücksichtigung von drei Altersklassen, die sich an den Versicherten- bzw. Grundpauschalen des EBM 2008 orientieren, anhand der Morbiditätsstruktur innerhalb jeder Arztgruppe (Leistungsbedarf pro Behandlungsfall für die Patienten einer Alterklasse im Verhältnis zum Leistungsbedarf pro Behandlungsfall über alle Patienten) für jeden Arzt der Arztgruppe die Behandlungsfälle für die Patienten jeder Altersklasse im laufenden Quartal gewichtet, wobei die Gewichtungsfaktoren der einzelnen Altersklassen in jeder Arztgruppe variieren. Die gewichteten Fallzahlen des Arztes werden aufsummiert und zu seiner Gesamtfallzahl ins Verhältnis gesetzt. Der entstehende Faktor erhöht oder vermindert das Regelleistungsvolumen.
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20. Muss ich, um mein vorgegebenes A-RLV ausgezahlt zu bekommen, punktgenau Fallzahl UND Fallwert erfüllen oder ist angeforderte Gesamtpunktmenge entscheidend? Ist theoretisch also auch halbe Fallzahl + doppelter Fallwert möglich?
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Letzteres. Es handelt sich um ein Volumen
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19. Was geschieht mit der arztindividuellen Fallzahl eines Arztes der Arztgruppe Radiologe mit CT & MRT, der im Rahmen einer bestehenden Gemeinschaftspraxis mit einem Arzt der Arztgruppe Radiologe mit CT nach besetzt wird?
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Grundsätzlich besteht die Möglichkeit der Übernahme der Fallzahl bei Praxisübernahme eines ausscheidenden Arztes gemäß § 16 M-GV / A-RLV Vertrag bei Übernahme der Betreuung dieser Patienten. Jedoch erfolgt keine solche Betreuung in einer radiologischen Praxis. Ferner wäre auch eine Arztgruppen-Gleichheit Voraussetzung. Der Arzt der Arztgruppe Radiologie mit CT & MRT erhielte daher ein A-RLV auf Basis der durchschnittlichen Fallzahl der Arztgruppe.
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18. Warum liegt der Altersfaktor bei Kinderärzten <1? Kinderärzte haben doch gleichfalls eine durchaus schwierige Altersstruktur - auch im Vergleich zu Allgemeinmedizinern (1,1).
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Hier erfolgt ein individueller Vergleich Ihrer Praxis zur Arztgruppe. Es ist daher kein Vergleich mit einer anderen Arztgruppe, z. B. Allgemeinmedizinern, möglich.
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17. Wie hoch wird die Vergütung bei Überschreitung des RLV je Punkt geregelt und was bedeuten 50 %? Heißt das, der Punktwert beträgt mindestens 1,75005 oder höchstens 1,75005 Cent? Und damit könnte der Punktwert wieder tatsächlich 0,01 Cent betrage
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Die über das A-RLV hinausgehenden Leistungen werden zu einem abgestaffelten Preis von bis zu 50 Prozent des Preises gemäß Euro-Gebührenordnung honoriert. Das heißt, der zugrundeliegende Punktwert ergibt sich rechnerisch und kann höchstens 1,75005 Cent betragen. Nach unten ist in der Tat keine Grenze vorgesehen.
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16. In den erhaltenen A-RLV ist nichts von dem 10%-igen Zuschlag für die Quartale I/II 2009 erwähnt. Erfolgt dieser Zuschlag automatisch im Rahmen der Abrechnung?
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Auf die A-RLV in fachgleichen Gemeinschaftspraxen und Praxen mit angestellten Ärzten der gleichen Arztgruppe wird ein Zuschlag von 10 Prozent gewährt, wenn die Ärzte bereits im Quartal I/08 in fachgleicher GP oder in oben genannten Angestelltenverhältnis tätig waren. Die Ausweisung dieses Aufschlages finden Sie im Zuweisungsbescheid, Anlage 1 Punkt 3.1.
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15. Muss ich, um in I/09 mein A-RLV ausgezahlt zu bekommen, die gleiche Fallzahl wie in I/08 erreichen oder ist ab sofort für das ausgezahlte Honorar nur die Scheinzahl entscheidend?
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Um Ihr A-RLV für I/09 zu berechnen, wird Ihre Fallzahl aus dem Vorjahresquartal (I/08) mit dem arztgruppenspezifischen Fallwert multipliziert. Entscheidend für die Auszahlung dieses A-RLV ist die Leistungsanforderung und nicht allein die Fallzahl.
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14. Ich habe in meiner Praxis einen angestellten Arzt (0,5 Stelle). Wird das RLV wie in einer GP errechnet? Hat das Verhältnis der Fallzahlen der beiden Ärzte aus dem Vorquartal 2008 Auswirkung auf das RLV oder zählt nur die Gesamtzahl?
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Die Regelleistungsvolumina (A-RLV) werden arztbezogen zugewiesen. Arbeiten mehrere Ärzte in einer Praxis, addieren sich deren A-RLV. Bei der Ermittlung des A-RLV Ihres angestellten Arztes wird der Umfang der Tätigkeit mit berücksichtigt.
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13. Wir haben vor, einen Weiterbildungsassistenten einzustellen. Wie wirkt sich das auf unser A-RLV aus?
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Ein Weiterbildungsassistent wird bei der Berechnung der RLV nicht berücksichtigt.
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12. Ich bin Radiologe und in einer Gemeinschaftspraxis (GP) tätig. Wie berechnet sich das RLV in einer GP bei Ärzten mit unterschiedlichen Qualifikationen und entsprechend differenten Fallwerten?
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Die RLV werden arztbezogen zugewiesen. Arbeiten mehrere Ärzte in einer Praxis, addieren sich deren A-RLV.
Außerdem gibt es bei den Fachärzten für Radiologie drei Arztgruppen mit unterschiedlichen Fallwerten mit entsprechender Berücksichtigung des Vorhaltens von Großgeräten. -
11. Wie erfolgt die Berechnung der Regelleistungsvolumen (RLV) bei fachungleichen Gemeinschaftspraxen oder angestellten Ärzten?
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Um das RLV eines Arztes zu berechnen, wird die Fallzahl des Arztes (Kennzeichnungspflicht) aus dem jeweiligen Vorjahresquartal mit dem arztgruppenspezifischen Fallwert multipliziert. Hinzu kommt noch ein so genannter Gewichtungsfaktor, der die unterschiedliche Altersstruktur der Patienten der Praxis berücksichtigt. Die RLV werden arztbezogen zugewiesen. Arbeiten mehrere Ärzte in einer Praxis, addieren sich deren A-RLV.
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10. Ist die Fallzahl im ersten Quartal 2009 auch für das erste Quartal 2010 in irgend einer Form relevant?
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Eine Regelung für 2010 gibt es noch nicht.
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9. Ist es korrekt, dass Leistungen die das A-RLV überschreiten nach einem regionalen EBM in abgestaffelter Form bezahlt werden? Wo finde ich diesen regionalen EBM?
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Ab 1. Januar 2009 gibt es eine Euro-Gebührenordnung. Die Preise ergeben sich aus der Punktemenge, mit der die jeweilige Leistung bewertet ist, multipliziert mit dem bundeseinheitlichen Orientierungspunktwert für 2009 in Höhe von 3,5001 Cent. Mit diesem Punktwert werden alle Leistungen innerhalb der RLV vergütet. Darüber hinausgehende Leistungen werden zu einem abgestaffelten Preis von bis zu 50 Prozent des Preises gemäß Euro-Gebührenordnung jeweils innerhalb des haus- bzw- fachärztlichen Versorgungsbereichs honoriert. Dieser ergibt sich erst mit der Abrechnung des jeweiligen Quartals. Die Euro-Gebührenordnung (EBM 2009) wird jedem Arzt noch im Dezember zur Verfügung gestellt.
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8. Welche Abrechnungsfälle bleiben bei der Bestimmung der Regelleistungsvolumen in 2009 unberücksichtigt?
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Ausgenommen von der Fallzählung für die Regelleistungsvolumen sind unter anderem Abrechnungsfälle im ärztlichen Bereitschaftsdienst und Überweisungen, bei denen ausschließlich Probenuntersuchungen und Befundungen von dokumentierten Untersuchungsergebnissen stattfinden sowie Fälle, in denen ausschließlich Leistungen und Kostenerstattungen, die nicht dem Regelleistungsvolumen unterliegen, abgerechnet werden.
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7. Bleibt es auch in 2009 so wie bisher, dass die Abrechnung der Gebührenordnungsposition (GOP) 01430 oder 01436 einen Fall im Regelleistungsvolumen (A-RLV) auslöst?
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Ja. Für die Bestimmung der RLV im Jahr 2009 werden im Wesentlichen die kurativ-ambulanten Arztfälle herangezogen. Auch die alleinige Abrechnung des Verwaltungskomplexes (01430) löst beispielsweise einen kurativ-ambulanten Arzt- und Behandlungsfall aus.
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6. Mit welchem Punktwert werden die Leistungen ab Januar 2009 vergütet?
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Der Orientierungspunktwert beträgt 3,5001 Cent für das Jahr 2009. Er ist bundesweit einheitlich und gilt damit auch in Brandenburg.
Darüber hinaus sind für einzelne Leistungsbereiche Zusatzpunktwerte möglich. In Brandenburg sind das im kommenden Jahr folgende:- Belegärztliche Leistungen
- Ambulantes Operieren
- Phototherapeutische Keratektomie
- Hautkrebs-Screening
- Künstliche Befruchtung
- Substitutionsbehandlung
Die genaue Höhe der Zusatzpunktwerte muss mit den Krankenkassen noch abgestimmt werden.
- Belegärztliche Leistungen
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5. Wie werden die Regelleistungsvolumina (RLV) berechnet?
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Finanzielle Basis für die Regelleistungsvolumina ist die morbiditätsorientierte Gesamtvergütung, die allerdings nicht nur für die RLV zur Verfügung steht. Denn abgezogen werden vor Bildung der arztindividuellen RLV u. a. die Honorare für psychotherapeutische Leistungen, Schmerztherapie, den Ärztlichen Bereitschaftsdienst und Rückstellungen, unter anderem für die abgestaffelte Leistungsvergütung der RLV-Leistungen.
In den nächsten Tagen (Versand 17.12. geplant) erhalten alle Praxen ihren Zuweisungsbescheid, in dem die Berechnung der RLV detailliert dargestellt sein wird. -
4. Wie wird der Fallwert der Fachgruppe ermittelt?
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Zur Berechnung des arztgruppenspezifischen Fallwertes wird das Vergütungsvolumen, das für die Regelleistungsvolumina der jeweiligen Arztgruppe innerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung zur Verfügung steht, durch die Fallzahl der Arztgruppe geteilt. Das Ergebnis ist der arztgruppenspezifische Fallwert.
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3. Gibt es noch durchschnittliche Fallzahlen für die Fachgruppe?
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Ja. Diese werden Ihnen mit dem Zuweisungsbescheid mitgeteilt.
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2. Gilt das für das erste Quartal 2009 festgelegte arztbezogene Regelleistungsvolumen<br> (A-RLV) für das gesamte Jahr 2009?
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Nein, die A-RLV werden jedes Quartal neu berechnet. Jeder Arzt und jeder Psychotherapeut erhält für jedes Quartal, jeweils einen Monat vor Beginn desselben seinen Zuweisungsbescheid.
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1. Gibt es bei den Arztgruppen noch die Unterteilung in<br> z. B. Hautarzt "mit" OP und "ohne" OP?
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Nein. Da das ambulante Operieren außerhalb der morbiditätsbezogenen Gesamtvergütung sowie außerhalb der Regelleistungsvolumina vergütet wird, ist diese Trennung der Arztgruppen bezüglich der Genehmigung zum ambulanten Operieren obsolet.








