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Qualitätsprüfungen im Einzelfall (Stichproben)
Mit dem § 136 SGB V werden die KVen verpflichtet, die Qualität der in der vertragsärztlichen Versorgung erbrachten Leistungen im Einzelfall zu überprüfen.
Das betrifft vor allem genehmigungspflichtige Leistungen, d.h. Leistungen, für deren Durchführung und Abrechnung spezielle Anforderungen an die fachliche Befähigung und/oder apparative Voraussetzungen vereinbart wurden. Die Geschäftsstelle Qualitätssicherung setzt diese Aufgabe administrativ um.
Zur Zeit werden Stichprobenprüfungen in den Bereichen
- Arthroskopie
- Langzeit-EKG
- Radiologie
- Schlafapnoe
- Sonographie
- Substitutionsbehandlung
- Zytologie
durchgeführt.
Ansprechpartner
Fachbereich Qualitätssicherung
Gabriele Boss
Tel.: 0331/23 09-316





