Einheitliche europäische Bereitschaftsdienstnummer

Ab dem 16. April wird in Deutschland eine einheitliche Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst eingeführt.  Die KV Brandenburg hat an der Entstehung und Umsetzung dieses in dieser Form bislang einmaligen Projektes maßgeblichen Anteil, stammen doch die Grundidee und das Konzept aus Potsdam.


Die leidige Tatsache, dass es in Deutschland weit über 800 unterschiedliche Rufnummern gab, über die der ärztliche Bereitschaftsdienst kontaktiert werden musste, war letztlich der Anstoß zu dieser Idee, die auch einen historischen Vorläufer hat: die 115, die einheitliche Notrufnummer in der DDR, unter der auch der sogenannte „Dringliche Hausbesuchsdienst“, kurz DHD, erreichbar war.


Warum nicht wieder so etwas, fragte sich der Vorstand der KVBB vor nunmehr über sechs Jahren? Die Vorteile liegen klar auf der Hand: Egal wo man sich befindet, überall in Deutschland wäre ärztliche Hilfe dann unter eine einheitlichen Rufnummer zu erhalten.


Intensive Vorarbeiten und Recherchen begannen und führten 2006 dazu, dass die Vertreterversammlung der KBV auf Antrag der KV Brandenburg einstimmig die Einführung einer bundeseinheitlichen Bereitschaftsdienstnummer beschloss.


Noch im gleichen Jahr stellte sich heraus, dass die Verwirklichung einer bundeseinheitlichen Rufnummer so nicht ohne weiteres möglich war. Der Grund: Die Zuordnung derartiger zweckgebundener Kurzwahlrufnummern – und kurz und prägnant sollte die neue Nummer sein – unterlag seit kurzem der EU-Kompetenz. In einem immer mehr zusammenwachsenden Europa sollten solche Rufnummern, die eigens für soziale Dienste vergeben werden, in jedem Land möglichst gleich sein.


Ein durchaus richtiges und sinnhaftes Anliegen, allerdings mit einem „organisatorischen Pferdefuß“: Die Dimensionen für die Vergabe einer solchen Nummer erforderte nicht nur einen ungleich größeren organisatorischen und bürokratischen Aufwand, sondern ebenso erheblich mehr Zeit. Rund drei Jahre intensiver Lobbyarbeit in Brüssel, deutschen Ministerien und Organisationen waren notwendig, bevor es im November 2009 dann soweit war:


Die 116 117 wurde europaweit reserviert; kostenfrei und als nichtkommerzieller Dienst. Im April 2010 erhielten dann die KBV und die KVen im Ergebnis einer deutschlandweiten Ausschreibung von der Bundesnetzagentur den Zuschlag. Seitdem läuft in der KBV die technische und organisatorische Umsetzung auf Hochtouren. Europaweite Ausschreibungen, die Bewertung und Auswahl der Angebote, unzählige Beratungen, Gespräche und Vereinbarungen über technische Lösungen und den eminent wichtigen Datenschutz  prägen seitdem den Alltag dieses Projektes.


In zwei Monaten soll der flächendeckende Start in Deutschland erfolgen. Brandenburg ist wie die meisten anderen Bundesländer bereits jetzt gut gerüstet. Die Zuordnung des Anrufes erfolgt über eine Standortbestimmung, analog der Rufnummer 110 und 112. Um diese konkrete Zuordnung auch bei Anrufen im Handynetz zu ermöglichen, erfolgte Ende 2011 noch eine gesetzliche Änderung, die die Mobilfunkanbieter genau dazu verpflichtet.


Die Vorteile dieser einheitlichen Rufnummer liegen auf der Hand: Kurze und prägnante Rufnummer, bundes- und zukünftig europaweit einheitlich, kostenlos für den Nutzer. Damit sind überall die gleichen Voraussetzungen für einen leichten Zugang zum ärztlichen Bereitschaftsdienst geschaffen.

 

Aber auch für das KV-System ergeben sich Vorteile. Sie liegen in erster Linie an der anpassungsfähigen technischen Struktur, die den bestehenden Organisationsstrukturen problemlos vorgeschaltet wird.


Für Brandenburg bedeutet dies, dass die bislang 14-stellige Rufnummer durch die neue 116 117 abgelöst wird. Die sich dahinter verbergende bewährte technische Struktur bleibt jedoch erhalten.