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Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin
Grundlage für die Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin ist die zwischen der KBV und dem Spitzenverband der Krankenkassen geschlossene Vereinbarung zur Förderung der Allgemeinmedizin in der vertragsärztlichen Versorgung.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise hinsichtlich der Inanspruchnahme einer finanziellen Förderung:
- Die finanzielle Förderung unterliegt der Genehmigungspflicht durch den Vorstand der KVBB und kann nur erteilt werden, wenn zusätzlich die Genehmigung der Beschäftigung eines Arztes in Weiterbildung erteilt wurde.
- Antragsteller ist der Praxisinhaber, der die genehmigten Fördermittel in voller Höhe an den Arzt in Weiterbildung weiterzuleiten hat.
- Die Förderung in ein und derselben Praxis erfolgt maximal für einen Zeitraum entsprechend der Dauer der durch die Landesärztekammer Brandenburg ausgestellten Weiterbildungsbefugnis für den Vertragsarzt.
- auf Antrag - gebührenfrei
- Förderhöhen
- ganztags – 3.500 € monatlich
- 30 h/Woche – 2.650 € monatlich
- halbtags – 1.750 € monatlich
Die Fördersumme wird hälftig von der KVBB und den Krankenkassen getragen.
Ansprechpartner
Frau Roy
Tel.: 0331/2309-324
Frau Völkel
Tel.: 0331/2309-326








