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Weg in die ambulate Versorgung
In der nachfolgend aufgeführten Übersicht informieren wir Sie über die wichtigsten Schritte, die Sie vor Tätigkeitsbeginn durchführen müssen bzw. sollten. Die Fachberater der KVBB helfen Ihnen gern, die notwendigen Angelegenheiten so schnell und unkompliziert wie möglich zu regeln. Auch bei persönlichen Entscheidungsfindungen stehen wir Ihnen mit Rat und Hilfe zur Seite.
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Eintrag in das Arztregister
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Wer sich als Vertragsarzt bzw. als Vertragspsychotherapeut niederlassen will, muss sich zunächst in das Arztregister einer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) eintragen lassen. Zuständig für die Arztregistereintragung ist immer die KV, in deren Zuständigkeitsbereich sich Ihr Wohnsitz befindet (Wohnortprinzip). Das Antragsformular für den Bereich der KV Brandenburg finden Sie unter: Antragsformulare.
Bitte beachten Sie: Die Arztregistereintragung in einer KV ist nicht mit der Eintragung in das bei der Landesärztekammer geführte Register gleichzusetzten.
Ihrem Antrag müssen Sie folgende Dokumente im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie beifügen:- Geburtsurkunde, Namensänderungsurkunde, Einbürgerungsurkunde
- Staatsexamen für Ärzte/ Zeugnis Hochschulabschluss für Psychotherapeuten
- Urkunde über Approbation als Arzt bzw. als Psychotherapeut
- Diplom- und Promotionsurkunden sowie Urkunden über weitere akademische Titel
- Urkunde über das Führen einer Gebietsbezeichnung, einer Schwerpunktbezeichnung und/oder einer Zusatzbezeichnung bei Ärzten
- Fachkundenachweis entsprechend § 95 c SGB V bei Psychotherapeuten
- Bescheinigung bzw. Zeugnisse über die ärztliche Tätigkeit nach dem Staatsexamen bzw. die psychotherapeutische Tätigkeit nach dem Hochschulabschluss
Dieser Antrag ist kostenpflichtig. -
Die Wahl des geeigneten Standortes
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Mit der Eintragung in das Arztregister haben Sie die Grundvoraussetzung für Ihre künftige ambulante Tätigkeit – ob in eigener Praxis oder als Angestellter – erfüllt.
Nun stellt sich für Sie die Frage, wo Sie gern tätig werden möchten, und ob Ihr Wunsch unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben und des Gebotes der Wirtschaftlichkeit umsetzbar bzw. empfehlenswert ist.
Die Sondierung sollten Sie bereits 1 bis 1 ½ Jahre vor der geplanten Tätigkeitsaufnahme beginnen. Es empfiehlt sich, alle für die Standortwahl entscheidungswichtigen Fragen zusammenzutragen und frühzeitig in einem persönlichen Termin mit der Niederlassungsberatung der KVBB zu besprechen.
Die Niederlassungsberatung informiert Sie u.a. zu nachfolgenden Schwerpunkten:- Versorgungssituation (Zahl der bereits niedergelassenen Ärzte/Psychotherapeuten je Arztgruppe, jeweilige Niederlassungsdichte, Altersstruktur der Fachkollegen, vorhandene Leistungsstruktur)
- Fördermöglichkeiten
- Nachfragepotential für ärztlichen Leistungen
- Praxisübernahmemöglichkeiten
- Kooperations- /Anstellungsmöglichkeiten mit Fachkollegen gleicher bzw. anderer Arztgruppen
- Einwohnerzahl und Einwohnerentwicklung
- Praxisraumangebote
- strukturelle Besonderheiten
Die weiteren Schritte sind davon abhängig, ob Ihr künftiger Standort in einem für Neuzulassungen gesperrten Landkreis liegt. Während es in geöffneten Landkreisen keine Restriktionen gibt, um die Zulassung zu erhalten, kann diese in zulassungsgesperrten Gebieten nur durch Nachbesetzung einer vorhandenen Arztpraxis erlangt werden. -
Antrag auf Zulassung als Vertragsarzt
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Um gesetzlich Krankenversicherte behandeln zu können, benötigt ein Arzt bzw. ein Psychotherapeut eine Zulassung. Mit dieser wird der Arzt/Psychotherapeut zum "Vertragsarzt/-psychotherapeuten" für einen bestimmten Vertragsarztsitz.
Die Zulassung ist schriftlich bei der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses, Friedrich-Engels-Str. 103/104 in 14473 Potsdam zu beantragen. Entsprechende Antragsformulare für den Bereich der KV Brandenburg finden Sie unter: Antragsformulare.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:- ein Auszug aus dem Arztregister
- einen Nachweis der ausgeübten ärztlichen/psychotherapeutischen Tätigkeiten seit Eintrag ins Arztregister
- einen aktuell datierten und unterschriebenen Lebenslauf
- ein Polizeiliches Führungszeugnis der Belegart "0" (zur Vorlage bei einer Behörde)
Dieser Antrag ist kostenpflichtig.
Neben einer Vollzulassung ist auch die Zulassung mit einem hälftigen Versorgungsauftrag möglich, der zu mindestens zehn Sprechstunden pro Woche verpflichtet. Hälftiger Versorgungsauftrag bedeutet somit nicht die Beschränkung auf einzelne Leistungen eines Fachgebietes, sondern bezieht sich nur auf die Sprechstundenzeit.
Die Teilzulassung unterliegt denselben Regularien wie die Vollzulassung. Unterschiede gibt es lediglich in Bezug auf die Möglichkeit einer Nebentätigkeit. So ist diese in einem Krankenhaus oder bei einem anderen Vertragsarzt bei gleichzeitig bestehender Vollzulassung nur bis zu 13 Stunden pro Woche möglich; bei einem hälftigen Versorgungsauftrag ist sie in einem höheren Umfang zulässig.
Die Entscheidung über eine Zulassung von Ärzten/Psychotherapeuten obliegt den örtlich zuständigen Zulassungsausschüssen, die sich aus Vertretern der Vertragsärzteschaft der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) und der Krankenkassen paritätisch zusammensetzen.
Der Zulassungsausschuss entscheidet zudem über die Zulassung von Medizinischen Versorgungszentren, die Ermächtigung von (Krankenhaus-)Ärzten bzw. Institutionen sowie Kooperationsformen. Er entscheidet ebenso überie Entziehung einer Zulassung bzw. den Widerruf von Ermächtigungen.
Bitte beachten Sie: Die Zulassung in einem von Zulassungsbeschränkungen betroffenen Planungsbereich ist grundsätzlich nicht möglich - mit Ausnahme der Nachbesetzung einer bestehenden Praxis. -
Der Eintrag in die Warteliste
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Sofern Sie beabsichtigen, Ihre ärztliche/therapeutische Tätigkeit in einem zulassungsgesperrten Bereich aufzunehmen, sollten Sie die Aufnahme in eine Warteliste beantragen.
Das Eintragungsdatum ist u.a. ein Kriterium für die Auswahlentscheidung im Nachbesetzungsverfahren bei der Praxisübernahme.
Die Aufnahme in die Warteliste kann erst nach der Eintragung ins Arztregister erfolgen. Sie ist bei der KV Brandenburg zu beantragen. Die Warteliste wird lediglich für Fachgruppen geführt, die der Bedarfsplanung unterliegen. Die Aufnahme ist gebührenfrei. Das Antragsformular finden Sie unter: Antragsformulare. Bitte fügen Sie eine Kopie Ihres Arztregisterauszuges bei, aus der Ihre Fachgebietsbezeichnung ersichtlich ist.
Die Eintragung in die Warteliste ist für mehrere Planungsbereiche möglich. Sofern Sie mehrere Facharztabschlüsse besitzen, können Sie auch für mehrere Fachgebiete eingetragen werden.
Bitte beachten Sie, dass:- die Eintragung in die Warteliste nicht automatisch zur Aufnahme in die Bewerberliste für eine ausgeschriebene Vertragspraxis führt, sondern in jedem Falle eine Bewerbung aufgrund einer Ausschreibung erfolgen muss
- die Bewerbung für einen ausgeschriebenen Vertragsarztsitz nicht automatisch zur Aufnahme in die Warteliste des entsprechenden Planungsbereiches führt, sondern auch im Einzelfall zu beantragen ist.
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Bewerbung um einen ausgeschriebenen Vertragsarztsitz
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Für Praxisübergaben in von Zulassungsbeschränkungen betroffenen Planungsbereichen ist die öffentliche Ausschreibung gesetzlich vorgeschrieben.
Die KV Brandenburg schreibt im Auftrag von niedergelassenen Ärzten bzw. Psychotherapeuten, die ihre Praxis an einen Nachfolger übergeben wollen, deren Vertragsarztsitz öffentlich im Mitteilungsheft KV-Intern und im Brandenburgischen Ärzteblatt aus.
Zusätzlich finden Sie diese Informationen auch unter Öffentliche Ausschreibung von Vertragsarztsitzen und in unserer Praxisbörse.
Sofern Sie sich für die Übernahme und Fortführung einer ausgeschriebenen Praxis interessieren, sollten Sie in der vorgegebenen Bewerbungsfrist zunächst eine formlose schriftliche Bewerbung unter Benennung der Bewerbungsnummer an die
Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg
Stichwort „Ausschreibung“,
Friedrich-Engels-Str 103/104 in 14473 Potsdam
richten.
Jede Bewerbung wird dem abgebenden Arzt/Therapeuten inklusive der angegebenen Kontaktdaten durch die KVBB mitgeteilt. Der abgabewillige Arzt/Therapeut kann sich dann mit Ihnen in Verbindung setzten und die Möglichkeit der Praxisübernahme und deren Modalitäten klären sowie eine privatrechtliche Einigung zur Übergabe vorbereiten.
Den Abschluss des Nachbesetzungsverfahrens stellt der Erhalt der Zulassung dar. Diese muss regulär beantragt werden.
Im Falle mehrerer Bewerber hat der Zulassungsausschuss folgende Kriterien zu berücksichtigen:- berufliche Eignung
- Approbationsalter
- Dauer der ärztlichen Tätigkeit
- Ehegatte oder Kind des Praxisabgebers
- Angestellter des Praxisabgebers
- Mitglied einer Berufsausübungsgemeinschaft mit dem Praxisabgeber
- Dauer der Eintragung in die Warteliste
- Interesse des oder der in der Berufsausübungsgemeinschaft verbleibenden Mitglieder
- wirtschaftliches Interesse des Praxisabgebers
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Beantragung genehmigungspflichtiger Leistungen
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Eine Vielzahl diagnostischer und therapeutischer Leistungen unterliegt einer zusätzlichen Qualitätskontrolle. Deren Ausführung und Abrechnung ist im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung erst nach Erteilung einer Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg zulässig.
Daher ist es notwendig, rechtzeitig und vor Durchführung der Leistungen einen Antrag zu stellen. Dies gilt auch für ermächtigte Krankenhausärzte.
Weitere Informationen zu den einzelnen Leistungen, Ansprechpartnern sowie die entsprechenden Antragsformulare finden Sie unter: Genehmigungspflichtige / Anzeigepflichtige Leistungen





