Ein Add on-Vertrag bietet den Ärzten vor allem Sicherheit

Aktuell im Gespräch mit
dem Vorsitzenden der AOK Berlin-Brandenburg, Frank Michalak,
dem Vorsitzenden der KV Brandenburg, Dr. Hans-Joachim Helming,
und dem Vorsitzenden des Beratenden Fachausschusses
Hausärzte der KVBB, Dr. Johannes Becker


(Interview aus KV-Intern 9/2010 )

In Brandenburg werden oft eigene Wege gegangen. Und dies mit Erfolg. Hier vereinbarten 1993 die AOK und die KVBB den bundesweit ersten Strukturvertrag Diabetes, hier entwickelte die KVBB in der Honorarverteilung ebenso bundesweit das erste Mal ein Volumenmodell, das danach von mehreren KVen übernommen wurde, hier arbeiten Haus- und Fachärzte noch eng miteinander, ohne Säbelrasseln und das Hervorkehren von Partikularinteressen.

Ausdruck dieses Eigene-Wege- Gehens ist auch die Entscheidung der AOK Berlin-Brandenburg, per Ausschreibungsverfahren den geeigneten Partner zum Abschluss des gesetzlich vorgeschriebenen HzV-Vertrages zu finden. Nach intensiver Diskussion mit dem Fachausschuss Hausärzte hat sich auch die KV Brandenburg im Auftrag einer Gruppe von Hausärzten beworben und erhielt dieser Tage die Mitteilung, dass sie im Vergabeverfahren für den Zuschlag vorgesehen ist. Allerdings ist die Vergabehemmfrist zum Zeitpunkt des Gespräches mit den drei maßgeblichen Akteuren noch nicht vorbei, weswegen der endgültige Zuschlag noch nicht erteilt werden kann.


Warum hat der Weg zu einem Hausarztzentrierten Vertrag so lange gedauert?

Frank Michalak: Der vom Gesetzgeber zwingend vorgeschriebene Abschluss solcher Hausarztzentrierten Versorgungsverträge ist ausgesprochen unglücklich. Freiwilligkeit wäre besser gewesen. Wir haben uns mit Blick auf Brandenburg für ein Vergabeverfahren entschieden. Das isteine saubere Lösung, zumal wir keine klaren Mehrheiten unter den Hausärzten für eine Mandatierung gesehen haben und ein Vergabeverfahren braucht eben Zeit.

Sie präferieren einen Add on-Vertrag analog beispielsweise zu Sachsen- Anhalt und Niedersachsen. In anderen Ländern wurden Vollversorgungsverträge abgeschlossen, die dann eine Bereinigung der Gesamtvergütung zur Folgen haben.

Frank Michalak: Add on-Verträge bieten den Hausärzten Sicherheit.Sie erhalten, um es etwas vereinfacht auszudrücken, die normale Vergütung wie im Kollektivvertrag und dazu einen finanziellen Zuschlag für zusätzlich vereinbarte Leistungen oder Regelungen.

Dr. Becker: Wir sehen die Zukunft der Hausärzte im KV-System und nicht im Aufbau von Parallelwelten. Unser Ziel ist eine stabile, berechenbare Honorierung. Die ist mit den sogenannten Vollversorgungsverträgen und der sich anschließenden Bereinigung jedoch nicht gegeben, wie die Beispiele aus Bayern und Baden-Württemberg zeigen. Dieses Verfahren führt zu einer massiven Verunsicherung der Hausärzte.

Die KV Brandenburg hat sich als Partner bei der Ausschreibung beworben. Warum?

Dr. Helming:Weil es für den Arzt an der Basis besser ist. Er hat Honorarsicherheit, darauf hat Kollege Becker hingewiesen. Er hat auch weniger Bürokratie, da er die gleichen Formulare benutzt wie jetzt, die Abrechnung erfolgt wie sonst auch über die KV, es wird keine neue Technik benötigt, in die investiert werden muss. Und wir haben als KV die Möglichkeit, im Rahmen eines HzV-Vertrages neue Strukturen zu etablieren, die letztlich eine hausärztliche Versorgung in der Fläche auch in Zukunft sichert.

Was könnte das beispielsweise sein?

Dr. Helming: Denken Sie zum Beispiel an den bedarfsgerechten Einsatz einer nichtärztlichen Praxisassistentin und deren Honorierung. Die gegenwärtigen Rahmenbedingungen dafür sind unzureichend – gerade in solchen Flächenländern wie Brandenburg. Durch weitere Module innerhalb des HzV-Vertrages kann aber auch ein Miteinander von Haus- und Fachärzten, von ambulant und stationär besser, effizienter geregelt werden. Und dann besteht natürlich der zusätzliche finanzielle Anreiz für die Hausärzte.

Apropos finanzieller Anreiz. Bei den HzV-Verträgen in Süddeutschland geistert immer wieder ein Fallwert von 80 und 85 Euro durch die Welt. Wird der in Brandenburg auch erreicht?

Dr. Becker: Das ist Theorie und wird auch in den genannten Ländern im durchschnittlichen Fallwert übrigens nicht erreicht. Im Gegenteil, wir sehen doch, wie jetzt dort die Menge der ärztlichen Leistungen begrenzt wird – beispielsweise die Beschränkung des Chronikerzuschlags – und welche fatalen Folgen die Bereinigung des KVHonorars für die Ärzte hat.

Frank Michalak: Zu Details können wir uns zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht äußern. Wenn der Zuschlag für die KV Brandenburg als HzV-Partner erfolgt, müssen Details zum Basisvertrag abschließend geklärt werden und wir müssen dann sehen, wie schnell sinnvolle Ergänzungen möglich sind.

Dr. Helming:Wenn ein Hausarzt, der sich in den Vertrag eingeschrieben hat, viele HzV-Versicherte betreut und zugleich viele der möglichen Module bedient – beispielsweise DMP, nichtärztliche Praxisassistentin, Wirtschaftlichkeit bei der Arzneimittelverordnung, die noch definiert werden muss -, dann kann er im Einzelfall sicherlich auf einen Fallwert von 72 oder 73 Euro kommen.

Was erwarten Sie denn vom Abschluss eines solchen Vertrages?

Frank Michalak: Die AOK Berlin-Brandenburg will zusammen mit den Partnern die hausärztliche Versorgung weiterentwickeln. Es geht um Vorteile für die Patienten in der Qualität und im Bereich Service. Darüber hinaus soll die Lotsenfunktion des Hausarztes gestärkt werden.

Dr. Becker: Eine einfache Vergütungsstruktur für die Kollegen neben dem Kollektivvertrag. Keine zusätzliche Bürokratie!

Dr. Helming: Honorar- und Planungssicherheit, Verlässlichkeit. Und ich erhoffe mir auch innovative Lösungsansätze, um dem drohenden Hausärztemangel erfolgreich begegnen zu können. Wir dürfen ja nicht vergessen, dass wir mit der AOK auch in einem Joint Venture, der IGiB, tätig sind. Hier können Synergien erschlossen werden.

Herr Michalak, wo nimmt die AOK den finanziellen Mehrbedarf für eine höhere Vergütung her?

Frank Michalak: Der Gesetzgeber hat klar festgelegt, dass dies aus kurzfristig erzielbaren Einsparungen erfolgen muss. Einsparungen, für die wir konkrete Möglichkeiten im Arzneimittelbereich, aber auch bei Einweisungen in Krankenhäuser sehen.

Auch wenn die Details noch offen sind – welche zusätzlichen Qualitätsanforderungen wird es geben?

Dr. Becker: Im Wesentlichen geht es nicht über die jetzigen Anforderungen hinaus. Es soll jedoch die Effizienz verbessert werden. Hinzu kommen werden solche Elemente wie verstärkte Qualitätszirkelarbeit, gezielte Fortbildung und Ausprägung des kooperativen Gedankens. Auf jeden Fall so, dass jeder Hausarzt diesen Vertrag mit Leben erfüllen kann.

Wann soll der HzV-Vertrag in Kraft treten?

Frank Michalak: Geplant war der 1. Oktober dieses Jahres. Allerdings können wir ja erst nach Ablauf der Vergabehemmfrist daran gehen, den Vertrag zu unterschreiben.

01.10.2010