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EBM-Änderung zum 01.01.2023
Arztgruppenübergreifender allgemeiner Bereich
- Verlängerung der GOP 01444 EBM (Authentifizierung von unbekannten Patienten im Rahmen einer Videosprechstunde)
- Aufnahme GOP 01473 (Verlaufskontrolle DIGA zanadio)
- Aufnahme eines neuen Eingriffes ins ärztliche Zweitmeinungsverfahren (Cholezytsektomie)
- Änderung des obligaten Leistungsinhaltes der GOP 01510 bis 01512 EBM (Beobachtung und Betreuung…) in Bezug auf die Behandlung auf Morbus Pomp
- GOP 01648 EBM (Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte) Vergütung für 2023 geregelt
- Vergütung der HIV- Präexpositionsprophylaxe weiter geregelt
- Aufnahme der GOP 01940 EBM (Covid-19- Präexpositionsprophylaxe) in den neuen Abschnitt 1.7.9 EBM
Fachärztlicher Versorgungsbereich
- Aufnahme GOP 19327 (immun-zytologische Untersuchungen) und GOP 19328 in Abschnitt 19.3 EBM
- Aufnahme GOP 08315 (zytologische Untersuchung spez. gefärbter Abstriche…)
Arztgruppenübergreifender spezieller Versorgungsbereich
- Umfangreiche Neuerungen für den Bereich der ambulanten Operationen – EBM-Weiterentwicklung
- Neuaufnahme der GOP 32810 in den EBM - Nukleinsäurenachweis von Orthopoxviren (Affenpocken)
- Anpassung der GOP 35572 (Strukturzuschlag) im Anhang 3 des EBM
- Änderung der Präambel des Abschnittes 37.7 EBM (Außerklinische Intensivpflege) sowie Aufnahme weiterer GOP (GOP 37710, 37711 und 37720) in diesen Abschnitt
Wichtiger Hinweis:
Es erfolgen zum 1. Januar 2023 umfangreiche Änderungen zu den TSVG-Konstellationen resultierend aus dem GKV-Finanzierungsstabilisierungsgesetzes (GKV-FinStG) bzw. dem Wegfall der Neupatientenregelung. Bitte verfolgen Sie unsere Veröffentlichungen zum Thema!
Sachkosten
- Anpassung von Kostenpauschalen 40815 bis 40819 und 40823 bis 40838 des EBM-Abschnitts 40.14 sowie Klarstellung zu den Kostenpauschalen 40835 und 40836