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EBM-Änderung zum 01.03.2022
Arztgruppenübergreifender allgemeiner Bereich
- Neuaufnahme der GOP 01480 (Beratung über Organ- und Gewebsspenden…) in den Abschnitt 1.4 EBM sowie Aufnahme einer siebten Bestimmung zum Abschnitt 1.4 EBM
Detailinformationen
Neue Beratungsleistung für Organ- und Gewebsspenden
Seit 1. März 2022 besteht die Möglichkeit Patienten (ab dem vollendeten 14. Lebensjahr) alle zwei Jahre über die Möglichkeiten einer Organ- und Gewebsspende zu beraten. Zur Abrechnung dieser Leistung wird die neue Gebührenordnungsposition (GOP) 01480 in den Abschnitt 1.4 EBM aufgenommen. Die GOP 01480 ist mit 65 Punkten (7,32€) bewertet und kann ausschließlich von Haus- und Kinderärzten durchgeführt und berechnet werden.
Den Beschluss und die entsprechende Information der KBV finden Sie hier:
KBV-Themenseite: Organ- und Gewebespende