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EBM-Änderung zum 01.07.2022
Videosprechstunde in der Psychotherapie flexibler einsetzbar
Die Obergrenze von 30 Prozent gilt ab 01.07.2022 für alle per Video möglichen Leistungen der Psychotherapie-Richtlinie. Das bedeutet, dass die Obergrenze nicht mehr auf jede einzelne Leistung bezogen ist sondern auf die Gesamtpunktzahl der im Quartal abgerechneten psychotherapeutischen Gebührenordnungspositionen (GOP).
Ausgenommen von der neu formulierten Begrenzungsregelung ist die Akutbehandlung (GOP 35152 EBM). Diese Einzelleistung darf je Psychotherapeut(-in) die 30 Prozent-Grenze patientenübergreifend in einem Quartal nicht überschreiten.
Hinweis:
Die psychotherapeutische Sprechstunde sowie probatorische Sitzungen sind aus der oben genannten Regelung ausgenommen.
Beide Versorgungsangebote sind nach Ablauf der Pandemie-Sonderregelungen seit dem 1. April 2022 nicht mehr in Videosprechstunden möglich, sondern ausschließlich im persönlichen Arzt/Psychotherapeut-Patienten-Kontakt.
Den Beschluss des Bewertungsausschusses finden Sie hier
Verlaufskontrolle DiGa - Neue GOP 01472 EBM zum 01.Juli 2022
Zum 01.Juli 2022 hat der Bewertungsausschuss (BA) eine neue Gebührenordnungsposition im Rahmen der Digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) aufgenommen.
Die GOP 01472 EBM wird im Rahmen der Verlaufskontrolle bei der DiGA „Vivira“ angesetzt. Sie ist von folgenden Fachärzten berechnungsfähig (bei Patienten die mind. 18 Jahre alt sind):
- Hausärzte, Internisten ohne Schwerpunkt
- Orthopäden und Chirurgen
Sie ist einmal im Behandlungsfall, aber höchstens zweimal im Krankheitsfall berechnungsfähig. Im Rahmen der Videosprechstunde ist diese Verlaufskontrolle nicht abrechnungsfähig, da es keinen gesonderten Arztzugang zu den Daten der DiGA gibt.
GOP | Inhalt | Punkte |
01472 | Verlaufskontrolle DIGA „Vivira“ | 64 |
*Orientierungspunktwert 2022 = 11,2662 ct.
Die bestehende GOP 01470 EBM (Erstverordnung) kann nun bei allen dauerhaft aufgenommenen DiGA abgerechnet werden.
Die Leistungslegende der GOP 01471 EBM (Verlaufskontrolle DiGA Somnio) wurde angepasst. Sie stellt nun klar, dass die ärztliche Leistungen, die im Zusammenhang mit der Versorgung der DiGA durchgeführt werden, inhaltlich vom BfArM bestimmt und im DiGA Verzeichnis (§ 139e SGB V) aufgeführt ist. DiGA Verzeichnis hier einsehen.
Neue Beratungs- und Laborleistungen zur nicht-invasiven Pränataldiagnostik zur Bestimmung des Risikos autosomaler Trisomien 13, 18 und 21 mittels NIPT
Der gemeinsame Bundesausschuss hatte bereits im September 2019 beschlossen die nicht-invasive Pränataldiagnostik zur Bestimmung des Risikos autosomaler Trisomien 13, 18 und 21 mittels eines molekulargenetischen Tests (NIPT) in die Mutterschafts-Richtlinie (Mu-RL) aufzunehmen. Die Möglichkeit dieser Testung besteht für die Anwendung bei Schwangerschaften mit besonderen Risiken. Mittlerweile wurde auch die dazugehörige Versicherteninformation als Anlage 8 zur Mu-RL veröffentlicht.
Nunmehr erfolgte durch den Bewertungsausschuss (BA) die Umsetzung in den EBM. Zum 1. Juli 2022 werden drei neue Leistungen in den EBM aufgenommen. Es handelt sich um zwei neue Beratungsleistungen nach den Gebührenordnungspositionen (GOP) 01789 und 01790 EBM. Beide Beratungsleistungen können von Gynäkologen durchgeführt und berechnet werden, welche die Qualifikation „fachgebundene genetische Beratung“ nachweisen können. Des Weiteren können Fachärzten für Humangenetik oder auf dem Fachgebiet entsprechend qualifizierte Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Medizinische Genetik ebenfalls die beiden Beratungsleistungen anwenden und abrechnen.
Neue Beratungsleistungen
GOP | Bezeichnung | Bewertung |
01789 | Beratung nach Gendiagnostikgesetz (GenDG) zum nicht-invasiven Pränataltest | 84 Punkte |
01790 | Beratung nach GenDG bei Vorliegen eines positiven nicht-invasiven Pränataltests | 166 Punkte |
*aktueller Orientierungswert 2022 11,2662 Cent
Für die neue Laborleistung ist ein validiertes Testverfahren anzuwenden, welches die in den Mu-RL festgelegten Testgütekriterien erfüllt. Die GOP 01870 EBM ist nur von Fachärzten für Humangenetik oder Fachärzten für Laboratoriumsmedizin berechnungsfähig.
Neue Laborleistung
GOP | Bezeichnung | Bewertung |
01870 | nicht-invasiver Pränataltest zur Bestimmung des Risikos einer Trisomie 13, 18 und 21 | 1.642 Punkte |
*aktueller Orientierungswert 2022 11,2662 Cent
Hinweis: Es besteht bis zum 30. Juni 2022 kein Anspruch der Versicherten gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Erstattung von Kosten, die durch die nicht-invasive Pränataldiagnostik zur Bestimmung des Risikos autosomaler Trisomien 13, 18 und 21 entstanden sind.
Höhere Vergütung für HPV-Test
Ab dem 1. Juli 2022 werden der Nukleinsäurenachweis humaner Papillonviren (HPV-Test) zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs, sowie auch der kurative HPV-Nachweis höher vergütet.
Präventive HPV-Testung
GOP | Bezeichnung | Bewertung in Punkten | |
|
| bis 30.06.2022 ab 01.07.2022 | |
01763 | Nachweis von Humanen Papillom-Viren… | 153 (17,24€) | 168 (18,93€) |
01767 | Nachweis von Humanen Papillom-Viren… | 153 (17,24€) | 168 (18,93€) |
01769 | Zuschlag zu den GOP 01 763 und 01 767 für die Genotypisierung auf HPV-Typ 16 und HPV-Typ 18… | 153 (17,24€) | 168 (18,93€) |
*aktueller Orientierungswert 2022 11,2662 Cent
Kurative HPV-Testung
GOP | Bezeichnung | Bewertung | |
|
| bis 30.06.2022 ab 01.07.2022 | |
32819 | DNA- und/oder mRNA-Nachweis ausschließlich von High-Risk-HPV-Typen sowie Genotypisierung auf HPV-Typ 16 und HPV-Typ 18… | 18,80€ | 21,00€ |
Auf Grund der Änderung der organisierten Früherkennungs-Richtlinie (oKFE) im Jahr 2020 von einem einjährigen in einen dreijährigen Untersuchungsintervall, erfolgt mit der jetzigen Anpassung der Bewertung durch den Bewertungsausschuss (BA) eine Berücksichtigung der niedrigen Auslastung von Geräten und Personal im zweiten und dritten Jahr des neuen Intervalls.
Den Beschluss des BA finden Sie hier.
Vergütung des Testes auf SARS-CoV-2-PCR im EBM neu geregelt
Zum 1. Juli 2022 erfolgt eine Absenkung der Vergütung für den SARS-CoV-2-PCR-Test bei GKV-Versicherten mit Krankheitssymptomen im EBM.
GOP | Bezeichnung | Bewertung | |
|
| bis 30.06.2022 ab 01.07.2022 | |
32816 | Nukleinsäurenachweis des beta-Coronavirus SARS-CoV-2 | 35,00€ | 27,30€ |
Des Weiteren wird der obligate Leistungsinhalt dahin gehend angepasst, dass als Untersuchungsmaterial künftig nur noch Abstriche des Oropharynx und/oder des Nasopharynx zulässig sind. Es entfällt zudem die Verpflichtung einer medizinischen Begründung für die Abrechnung und die in den Anmerkungen enthaltenen Indikationshinweise.
Die Durchführung der PCR-Testung auf SARS-CoV-2 ist weiterhin nur von Fachärzten für Laboratoriumsmedizin oder für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie möglich und kann bis zu fünfmal im Behandlungsfall berechnet werden.
Der Beschluss ist auf der Website des BA einsehbar.
Neue Leistungen für die orale Immuntherapie bei Kindern und Jugendlichen mit Erdnussallergie
Die orale Hyposensibilisierungsbehandlung mit dem Wirkstoff AR101 (Palforzia®) bei einer diagnostizierten Erdnussallergie ist ab dem 1. Juli 2022 für Kinder und Jugendliche im Rahmen der GKV möglich. Das Medikament PALFORZIA® ist zur Behandlung von Patienten im Alter von 4 bis 17 Jahren mit bestätigter Diagnose einer Erdnussallergie indiziert. Aufgrund des Risikos allergischer Reaktionen auf das Medikament müssen Behandlungsbeginn und Dosissteigerungen unter ärztlicher Aufsicht stattfinden. Zudem müssen Ärztinnen und Ärzte, die diese Hyposensibilisierungsbehandlung durchführen für den Notfall die Möglichkeit einer Schockbehandlung und Intubation sicherstellen.
Dementsprechend werden für diese spezielle Hyposensibilisierungsbehandlung zwei neue Leistungen (GOP 30133 und 30134) in den EBM aufgenommen.
GOP | Bezeichnung | Bewertung |
30133 | Orale Hyposensibilisierungsbehandlung bei Therapieeinleitung | 62 (6,99€) |
30134 | Orale Hyposensibilisierungsbehandlung | 156 (17,58€) |
*aktueller Orientierungswert 2022 11,2662 Cent
Beide Leistungen werden zunächst extrabudgetär vergütet und können von Fachärztinnen und -ärzten für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, für Haut- und Geschlechtskrankheiten, für Kinder- und Jugendmedizin, für Innere Medizin mit Schwerpunkt Pneumologie und Lungenärzten sowie von Vertragsärztinnen und -ärzten mit der Zusatzbezeichnung Allergologie berechnet werden.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter den nachfolgenden Links:
Weitere Anpassungen der Strahlentherapeutischen Leistungen zum 1. Juli 2022
Es erfolgte durch den Bewertungsausschuss (BA) eine erneute Überprüfung der strahlentherapeutischen Leistungen des Kapitels 25 EBM. Zum 1. Juli 2022 werden dementsprechend weitere Änderungen umgesetzt.
Zum einen werden ein Teil der im Januar 2021 neu eingeführten Zuschläge in die Grundleistungen integriert und diese neu bewertet. Zum anderen werden einzelne Zuschläge an sich höher bewertet.
Übersicht Neubewertung
GOP | Bezeichnung | Bewertung bis 30.Juni 2022 in Punkten | Bewertung ab 01.07.2022 in Punkten |
25316 | Bestrahlung mit Linearbeschleuniger bei gutartiger Erkrankung | 385 | 440 - inkl. der integrierten GOP 25318 |
23517 | Zuschlag bei mehr als einem Zielvolumen bei gutartiger Erkrankung | 177 | 204 |
25321 | Bestrahlung mit Linearbeschleuniger bei bösartiger Erkrankung | 771 | 960 – inkl. der integrierten GOP 25325, 25326 und 25327 |
25324 | Zuschlag bei mehr als einem Zielvolumen bei bösartiger Erkrankung | 212 | 241 |
25328 | Zuschlag bei Überschreitung der Einzeldosis ≥ 2,5 Gy bei bösartiger Erkrankung | 430 | 480 |
25329 | Zuschlag bei Neugeborenen, Säuglingen, Kleinkindern und Kindern bei bösartiger Erkrankung | 313 | 313 |
25340 | Bestrahlungsplanung I | 200 | 120 |
25341 | Bestrahlungsplanung II - ausschließlich bei Bestrahlung mit Linearbeschleuniger | 3078 | 3463 |
25342 | Bestrahlungsplanung III - ausschließlich bei Bestrahlung mit Linearbeschleuniger | 4200 | 4744 |
25343 | Zuschlag Hochpräzisionsbestrahlungsplanung | 5101 | 1254 |
25345 | Bestrahlungsplanung II bei Weichstrahl- oder Orthovolttherapie | 1054 | 1054 |
*Aktueller Orientierungswert 2022 102662
Weiter Informationen finden Sie unter den folgenden Links:
Weiterentwicklung des EBM im Bereich der Mikrobiologie
Die mikrobiologische Diagnostik im EBM hatte Weiterentwicklungsbedarf. Die Leistungen wurden an dem Stand von Wissenschaft und Technik angepasst.
Insbesondere nukleinsäurebasierte Erregernachweise zur Diagnostik von Infektionen mit opportunistischen Erregern beispielsweise unter einer immunmodulatorischen Therapie sind davon betroffen. Die GOP 32481 (Nachweis von Anti-Drug-Antikörpern gemäß Fachinformation eines Arzneimittels mit dem Wirkstoff Sebelipase alfa) entfällt weil der Wirkstoffbezug der GOP 32480 aufgehoben wurde. Es kann zukünftig der Nachweis von Antikörpern gegen Arzneimittel jeder Spezifität nach der GOP 32480 (Nachweis von Anti-Drug-Antikörpern gemäß Fachinformation eines Arzneimittels mit dem Wirkstoff Velmanase alfa) abgerechnet werden.
Weitere Änderungen betreffen den nukleinsäurebasierten direkten Erregernachweis für Erreger einer akuten gastrointestinalen Infektion, einer sexuell übertragbaren Infektion oder einer Atemwegsinfektion werden indikationsspezifisch in den GOP 32851 bis 32853 zusammengefasst. Die Bewertungen der genannten GOP unterliegen einer Abstaffelung ab dem zweiten Erreger und einem Höchstwert.
Nähere Informationen finden Sie hier: