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Rückwirkende EBM-Änderung zum 01.01.2021
Fachärztlicher Versorgungsbereich
- Änderung der Bewertung der Gebührenordnungsposition 25330 EBM
Bewertung der Moulagen- oder Flabtherapie
Der Bewertungsausschuss (BA) hatte zum 01.01.2021 das Kapitel der strahlentherapeutischen Leistungen im EBM neu gefasst. In dem entsprechenden Beschluss der 513. Sitzung des BA wurde eine Punktzahl nicht korrekt angegeben. Die GOP 25330 EBM (Moulagen- oder Flabtherapie) ist mit 1.374 Punkten bewertet und nicht mit 1347 Punkten. In der 548. Sitzung des BA wurde die Bewertung demensprechend korrigiert. Die Änderung gilt rückwirkend zum 01.01.2021. Das Unterschriftenverfahren ist eingeleitet.
Bitte beachten Sie, dass der Beschluss noch unter dem Vorbehalt der möglichen Beanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium steht.