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Ärztlicher Bereitschaftsdienst (BD)
Grundlage:
Bereitschaftsdienstordnung der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (Stand 01.10.2019)
Zeiten des Bereitschaftsdienstes:
Der Bereitschaftsdienst wird täglich von 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr durchgeführt.
In Abweichung hiervon beginnt er mittwochs und freitags um 13:00 Uhr;
an Samstagen, Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen, am 24.12. und 31.12. um 07:00 Uhr.
Abrechnung von Leistungen im BD:
Die Dokumentation und Abrechnung der jeweiligen Notfallpauschalen erfolgt für alle Patienten (nicht für Privatpatienten) über das Patientenverwaltungssystem (PVS) auf dem Vordruckmuster 19 (Notfallschein SUG 41). Das Original bzw. der Ausdruck des Notfallscheins ist vom Patienten zu unterschreiben, soweit er dazu in der Lage ist. Die Aufbewahrungsfrist für die Notfallscheine beträgt zehn Jahre.
Beim ersten persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt im BD (im Quartal) dokumentieren Sie, abhängig von der Zeit Ihrer Inanspruchnahme, eine der nachfolgend aufgeführten Gebührenordnungspositionen (GOP) aus dem EBM:
01210 | wochentags zwischen 07:00 – 19:00 Uhr |
01212 | wochentags zwischen 19:00 und 07:00 Uhr und ganztägig an Samstagen, Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen und am 24.12. und 31.12. |
Zusätzlich ist ein diagnosebezogener Zuschlag zu den Notfallpauschalen ausschließlich bei Patienten berechnungsfähig, die aufgrund der Art, Schwere und Komplexität der Erkrankung einer besonders aufwändigen Versorgung bedürfen:
01223 | Zuschlag Notfallpauschale zur GOP 01210 |
01224 | Zuschlag Notfallpauschale zur GOP 01212 |
Dazu muss (mindestens) eine der folgenden Behandlungsdiagnosen gesichert vorliegen:
- Frakturen im Bereich der Extremitäten proximal des Metacarpus und Metatarsus
- Schädel-Hirn-Trauma mit Bewusstlosigkeit von weniger als 30 Minuten (S06.0 und S06.70)
- Akute tiefe Beinvenenthrombose
- Hypertensive Krise
- Angina pectoris (ausgenommen: I20.9)
- Pneumonie
- Akute Divertikulitis
Bei Patienten mit anderen Erkrankungen, die ebenfalls eine besonders aufwändige Versorgung benötigen, können die GOP 01223 und 01224 im Einzelfall mit einer ausführlichen schriftlichen Begründung berechnet werden.
Ein weiterer Zuschlag berücksichtigt den erhöhten Aufwand, aufgrund einer erschwerten Kommunikation infolge bestimmter Grunderkrankungen, zum Bespiel Alzheimer, Demenz oder infolge des Alters (Neugeborene, Säuglinge und Kleinkinder).
01226 | Zuschlag Notfallpauschale zur GOP 01212 |
Er berücksichtigt zusätzlich den erhöhten Behandlungsaufwand bei geriatrischen Patienten mit Frailty-Syndrom.
Die Abklärungspauschalen können abgerechnet werden, wenn ein Patient in die reguläre vertragsärztliche Versorgung weitergeleitet werden kann, weil er kein Notfall ist:
GOP 01205 | Notfallpauschale (Abklärung, Koordination I) |
GOP 01207 | Notfallpauschale (Abklärung, Koordination II) |
Bei weiteren persönlichen oder anderen Arzt-Patienten-Kontakten im BD (sowohl am gleichen Tag als auch an anderen Tagen im Quartal) sind je nach der Zeit der Inanspruchnahme folgende GOP berechnungsfähig:
GOP 01214 | wochentags außerhalb der in den GOP 01216 und 01218 genannten Zeiten |
GOP 01216 | wochentags zwischen 19:00 bis 22:00 Uhr und an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen, am 24.12. und 31.12. zwischen 07:00 und 19:00 Uhr |
GOP 01218 | wochentags zwischen 22:00 und 07:00 Uhr und an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen, am 24.12. und 31.12. zwischen 19:00 und 07:00 Uhr |
Die Berechnung der GOP 01210, 01212, 01214, 01216, 01218EBM setzt die Angabe der Uhrzeit der Inanspruchnahme voraus.
Die Uhrzeitangabe ist im PVS in die Feldkennung 5006 einzutragen (Feldbezeichnung: UM-Uhrzeit).
Für den Besuch im organisierten Notfalldienst sind die nachfolgende GOP und die entsprechenden Wegepauschalen zu dokumentieren bzw. berechnungsfähig.
GOP | Entfernung |
GOP 01418 | Besuch im Bereitschaftsdienst (Uhrzeitangabe obligat) |
SNR | Bemerkung |
7.00 Uhr bis 19.00 Uhr | |
97234 | bis 2 km |
97235 | mehr als 2 km bis 5 km |
97236 | mehr als 5 km bis 10 km |
19.00 Uhr bis 7.00 Uhr bzw. an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen | |
97237 | bis 2 km |
97238 | mehr als 2 km bis 5 km |
97239 | mehr als 5 km bis 10 km |
SNR 99040 zur Identifizierung der abgerechneten Fälle im Bereitschaftsdienst.
Vergütung des allgemeinen ärztlichen und kinderärztlichen Bereitschaftsdienstes:
Die Vergütung im BD erfolgt über Pauschalen für Dienste á 12 h je Bereitschaftsdienst-Bezirk und anhand der tatsächlichen Dienstdauer in Stunden und Bereitschaftsdienst-Bezirk.
Tage | Uhrzeit | Pauschale á 12 Stunden |
Mittwoch und Freitag | 13:00 bis 19:00 Uhr | 125 Euro |
Montag bis Freitag | 19:00 bis 07:00 Uhr | 220 Euro |
Samstag, Sonntag, Feiertag, | 07:00 bis 19:00 Uhr | 320 Euro |
19:00 bis 07:00 Uhr | 250 Euro |
Grundlage für die Auslösung der Vergütung ist der Vordruck Erklärung über die Teilnahme am ärztlichen Bereitschaftsdienst. Welcher Vordruck in Ihrem Bereitschaftsdienstbezirk zur Anwendung kommt, können sie bei den Mitarbeitern des Bereitschaftsdienstmanagement erfragen unter der Tel-Nr.: 0331 982298 09.
Die entsprechende Erklärung ist per Post oder unter der FAX-Nr.: 0331 982298 08 an das Bereitschaftsdienstmanagement einzureichen.
Am 20.09.2019 hat die Vertreterversammlung der KV Brandenburg das neue Sicherstellungs-statut beschlossen. Unteranderem wurde auch die Refinanzierung der Aufwendungen für die Fahrdienste im ärztlichen Bereitschaftsdienst geregelt.
Hinweis:
Derzeit befindet sich der ärztliche Bereitschaftsdienst für das Land Brandenburg in der Umstrukturierung. Bei Fragen zur Dokumentation bzw. Abrechnung im ärztlichen Bereitschaftsdienst können sie sich an die Abrechnungsberater wenden Tel.: 0331 982298 03.
Fragen, die die Umsetzung des neuen Konzepts „BD 4.0“ beinhalten, richten Sie bitte an das Bereitschaftsdienstmanagement Tel.: 0331 982298 09