Allgemein

Corona-Schutz: Masken nur noch für Patienten

Testpflicht entfällt 

Die SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung des Landes Brandenburg wird zum 1. März 2023 aufgehoben.

Damit entfällt die FFP2-Maskenpflicht für Ärzte und Mitarbeitende in Praxen, Kliniken und Pflegeeinrichtungen. Allerdings müssen Patienten in Arztpraxen und Besuchende in Krankenhäusern und Pflegeheimen bis zum 7. April 2023 weiter eine FFP2-Maske tragen. 

Auch der Anspruch auf präventive Coronatests sowie auf Test- und Genesenenzertifikate entfällt ab dem 1. März. Der Bund übernimmt dann für sämtliche Leistungen nach der Coronavirus-Testverordnung nicht mehr die Kosten. Tests von Personal in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen, vor Aufnahme in eine Gesundheitseinrichtung oder vor einer ambulanten Operation werden ebenfalls nicht mehr bezahlt. Das gilt ebenso für Test- und Genesenenzertifikate.

Die Bundesregierung hebt gleichzeitig die Testpflichten in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen auf. Beschäftigte, Patienten und Besucher müssen dort ab dem 1. März keinen Testnachweis mehr vorlegen.