Abrechnung

Liposuktion bei schwerem Lipödem (Stadium III) weiterhin berechnungsfähig

Der Bewertungsausschuss (BA) hat die befristete Abrechnungsmöglichkeit für die Liposuktion bei Patientinnen mit Lipödem im Stadium III bis zum 30. Juni 2026 verlängert.

Hintergrund ist der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur generellen Aufnahme der Methode in die vertragsärztliche Versorgung. Die Verlängerung der befristeten Regelung hat zum Ziel, die lückenlose Versorgung und Abrechnung zu gewährleisten, während die EBM-Anpassungen für alle Stadien umgesetzt werden sollen.

Die folgenden Gebührenordnungspositioen aus dem Kapitel 31.2.2 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) können bis zum 30.06.2026 weiterhin genutzt werden:

  • GOP 31096 Ambulante Liposuktion bei Lipödem Stadium III (Eingriffskategorien AA6)
  • GOP 31097 Ambulante Liposuktion bei Lipödem Stadium III (Eingriffskategorien AA7)
  • GOP 31098 Zuschlag zu den GOP 31096 und GOP 31097
  • GOP 40165 Kostenpauschale für Absaugkanülen (unverändert extrabudgetär)

Die Abrechnung erfordert, wie bisher, eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung sowie die Einhaltung der Vorgaben der Qualitätssicherungs-Richtlinie zur Liposuktion (mindestens sechsmonatige konservative Therapie, spezifische Qualifikationsanforderungen).