Herpes-Zoster-Impfung: Indikationsempfehlung für Personen ≥ 18 Jahre noch keine Kassenleistung
Der Ablauf für eine neue Impfempfehlungen der STIKO gestaltet sich immer nach dem gleichen Schema:
Zunächst sprechen Vertreter der STIKO ihre Empfehlung aus. Anschließend hat der G-BA zwei Monate Zeit, um über die Aufnahme der Impfung in die Schutzimpfungs-Richtlinie zu entscheiden. Danach müssen noch die Veröffentlichung im Bundesanzeiger (erfahrungsgemäß weitere zwei Monate) und die Aufnahme in die regionale Impfvereinbarung abgewartet werden, bevor die Impfung offiziell eine GKV –(Kassen)leistung wird.
Erst dann ist eine Abrechnung zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse möglich.
Bis dahin gilt: Erweiterung der Herpes-zoster- Indikationsimpfempfehlung für Personen ≥ 18 Jahre mit erhöhtem Erkrankungsrisiko ist noch keine Kassenleistung.
Bislang ist die Indikationsimpfung gegen Herpes Zoster bei chronischen Erkrankungen erst ab dem Alter von 50 Jahren in der Schutzimpfungs-Richtlinie als Kassenleistung aufgenommen.