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Abrechnung nach neuer Testverordnung
Die Abrechnung nach Test V - unter anderem auch für Bürgertestungen - ist ab heute dem 01.04.2021 möglich. Die Frist zur Abgabe der Abrechnung verlängern wir einmalig bis zum 07.04.2021. Registrierte Leistungserbringer können ihre Abrechnung nach Test V über das Abrechnungsformular der KVBB unter testv.kvbb.de übermitteln.
01.04.2021