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Achtung: Jetzt zur neuen Datenschutz-Grundverordnung informieren!
Ab dem 25. Mai 2018 gilt die neue Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO). Obwohl die inhaltlichen Anforderungen vielfach dem derzeit geltenden Recht ähneln, bringt sie zusätzliche Pflichten für Praxen mit sich. Zudem drohen bei Verstößen gegen die Vorgaben des Datenschutzes deutlich härtere Sanktionen als bisher.
Was niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten jetzt tun müssen, hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) auf ihrer Website zusammengetragen.
Eine Praxisinformation der KBV zum Thema finden Sie hier.
Die Landesärztekammer Brandenburg hat außerdem die wesentlichen Informationen rund um die DSGVO auf Ihrer Website zusammengetragen.
Außerdem können Sie sich bei Fragen auch an die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg wenden. Sie berät als für den Datenschutz in Arztpraxen zuständige Aufsichtsbehörde auch die in Brandenburg niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten über den Umgang mit den personenbezogenen Daten der Patienten.
Die von ihr veröffentlichten Informationen zur DSGVO und ihre Kontaktdaten finden Sie unter www.lda.brandenburg.de.
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