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Honorarverteilung im IV. Quartal 2009
Für die Honorarverteilung im IV. Quartal 2009 stand in Brandenburg eine morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (M-GV) von ca. 175 Mio. Euro zur Verfügung. Nach Abzug der Zahlungen im Rahmen des Fremdkassenzahlungsausgleichs sowie der Vergütung der antragspflichtigen psychotherapeutischen Leistungen verblieben ca. 149 Mio. Euro zur Aufteilung auf die Honorarfonds Hausärzte/Fachärzte. Zusätzlich konnten außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung Leistungen im Umfang von ca. 55 Mio. Euro vergütet werden.
In der Honorarverteilung des IV. Quartals 2009 musste erstmalig eine Bereinigung der Gesamtvergütung in Bezug auf bestehende Selektivverträge vorgenommen werden. Die Bereinigung betrifft den von der AOK Berlin-Brandenburg geschlossenen „Vertrag zur besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung gem. § 73c SGB V über den Versorgungsauftrag zur Behandlung und Versorgung von AOK-Versicherten mit ausgewählten, operationsbedürftigen Augenerkrankungen“. Positiv zu bewerten ist hierbei, dass die Bereinigung lediglich Auswirkungen auf die daran beteiligten Ärzte hat. Das bedeutet, dass Ärzte, die an dem o.g. Vertrag nicht teilnehmen, von der Bereinigung nicht tangiert sind.
Die durchschnittliche Überschreitung des Regelleistungsvolumens betrug bei Hausärzten ca. 17 Prozent und bei Fachärzten ca. 24 Prozent. Die das A-RLV überschreitenden Leistungsanteile konnten gemäß § 9 M-GV/A-RLV Vertrag 2009 im Honorarfonds Hausärzte auf Basis eines Punktwertes von 0,9336 ct bzw. im Honorarfonds Fachärzte auf Basis eines Punktwertes in Höhe von 0,1898 ct vergütet werden.
Neben dem sich aus der Vereinbarung zur Gesamtvergütung und zu arzt- und praxisbezogenen Regelleistungsvolumen im Jahr 2009 (M-GV/A-RLV-Vertrag) ergebenden Behandlungsbedarf je Versicherten ist für die Ermittlung der Höhe der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung auch die Anzahl der Versicherten im jeweiligen Quartal relevant. Diese ist bei fast allen Kassen immer noch rückläufig. Lediglich die Knappschaft und der Verband der Ersatzkassen verzeichnen Zuwächse. Der „Zuwachs“ beim vdek und die Abnahme bei den IKKen resultiert jedoch überwiegend aus der Fusion der IKKdirekt mit der Techniker Krankenkasse zum I. Quartal 2009. Insgesamt ist die Anzahl der gesetzlich Versicherten im Land Brandenburg weiterhin rückläufig.
Die Zusammensetzung der Vergütung innerhalb der Honorarfonds für Haus und Fachärzte zeigen die folgenden Aufstellungen.
Honorarfonds Hausärzte Quartal IV/2009 | 74,2 Mio. Euro |
---|---|
darunter: | |
Dienstpauschalen des ärztlichen Bereitschaftsdienstes | 1,6 Mio. Euro |
Fallwertzuschläge für qualitätsgebundene Leistungen | 3,0 Mio. Euro |
Besondere Inanspruchnahme (GOP 01100 - 01102) | 0,4 Mio. Euro |
Dringende Besuche (GOP 01411, 01412, 01415) | 1,2 Mio. Euro |
Schmerztherapie des Abschnitts 30.7.1 | 0,5 Mio. Euro |
Akupunktur | 0,6 Mio. Euro |
Labor | 2,9 Mio. Euro |
Kostenpauschalen | 0,2 Mio. Euro |
Vergütung für RLV-Leistungen zzgl. Vergütung für Überschreitungsleistungen | 63,9 Mio. Euro |
Honorarfonds Fachärzte Quartal IV/2009 | 75,2 Mio. Euro |
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darunter: | |
Fallwertzuschläge für quartalsgebundene Leistungen (Teilradiologie) | 1,1 Mio. Euro |
Arztgruppen ohne RLV | 3,4 Mio. Euro |
Besondere Inanspruchnahme (GOP 01100 - 01102) | 0,1 Mio. Euro |
Dienstpauschalen des ärztlichen Bereitschaftsdienstes | 0,9 Mio. Euro |
Dringende Besuche (GOP 01411, 01412, 01415) | 0,1 Mio. Euro |
Ambulante praxisklinische Betreuung und Nachsorge (GOP 01510 bis 01531) | 0,6 Mio. Euro |
Empfängnisregelung; Sterilisation; Schwangerschaftsabbrüche nach Abschnitten 1.7.5 bis 1.7.7 | 1,9 Mio. Euro |
Histologie, Zytologie (GOP 19310 bis 19312, 19331) | 0,8 Mio. Euro |
Schmerztherapie des Abschnitts 30.7.1* | 0,4 Mio. Euro |
Akupunktur des Abschnitts 30.7.3 | 0,5 Mio. Euro |
Polysomnographie (GOP 30391) | 0,7 Mio. Euro |
Labor | 9,8 Mio. Euro |
MRT-Angiographie des Abschnitts 34.4.7 | 0,1 Mio Euro |
Leistungen des Abschnitts 5.3 EBM (GOP 05330 - 05350) | 0,2 Mio. Euro |
Nephrologische Leistungen (Abschnitt 13.3.6 EBM) | 1,9 Mio. Euro |
Bronchoskopie (GOP 09315, 09316, 13662 - 13670) | 0,03 Mio. Euro |
Gesprächs- und Betreuungsleistungen (GOP 14220, 14222, 21216, 21220, 21222) | 1,4 Mio. Euro |
Kostenpauschalen des Kapitels 40 | 1,7 Mio. Euro |
Vergütung für RLV-Leistungen** zzgl. Vergütung für Überschreitungsleistungen | 48,7 Mio. Euro |
* ohne ausschließlich schmerztherapeutisch tätige Ärzte
** zzgl. Leistungen der zeitbezogenen Kapazitätsgrenze
Nachvergütungen
Die Ende 2009 abgeschlossene Vergütungsvereinbarung mit der AOK für das Jahr 2008 sieht eine rückwirkende Zahlung von Zuschlägen für Wegepauschalen vor. Demnach werden mit der Abrechnung des IV. Quartals 2009 Zuschläge zu den SNRn 97234 bis 97239 in folgender Höhe nachvergütet:
bei einer Entfernung (Radius) von | Zuschlag |
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bis 2 km | 1,00 Euro |
mehr als 2 km bis 5 km | 2,25 Euro |
mehr als 5 km | 4,40 Euro |
Ausgenommen von der Regelung sind gem. Vergütungsvereinbarung Wege im Bereitschaftsdienst mit Entfernungen von mehr als 10 km (Radius), da hier bereits höhere Zuschläge gewährt wurden.