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Mehr Geld für Telematikinfrastruktur
Bundesschiedsamt setzt höhere Erstattungsbeträge fest
Für Einrichtung und Betrieb der Telematikinfrastruktur (TI) erhalten Praxen künftig eine höhere Kostenerstattung. Das Bundesschiedsamt hat entschieden, die Pauschalen für Kartenterminals, KIM-Dienste und weitere Anwendungen anzuheben. Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband müssen nun die TI-Finanzierungsvereinbarung entsprechend anpassen.
Ein Erfolg für die KBV, die seit Längerem auf eine Anpassung der Finanzierungsvereinbarung zur TI gedrängt hatte, um eine marktgerechte Kostenerstattung zu erreichen. In Verhandlungen hatte der GKV-Spitzenverband dies jedoch abgelehnt, weshalb die KBV das Bundesschiedsamt eingeschaltet hatte.
Die festgelegten Eckpunkte sehen unter anderem einen höheren Erstattungsbetrag für stationäre Kartenterminals vor: Statt 595 Euro bekommen Praxen nun 677,50 Euro. Auch die Erstausstattungspauschale für den Konnektor und das Kartenterminal wird angehoben.
Zusatz-Terminal für Komfortsignatur
Um die Komfortsignatur nutzen zu können, bekommen Praxen zudem die Kosten für mindestens ein weiteres stationäres Kartenterminal erstattet. Damit kann der Arzt nach Eingabe seiner PIN bis zu 250 elektronische Signaturen für verschiedene Arbeitsplätze der Praxis freischalten. Wie viele Terminals für die Komfortsignatur finanziert werden, hängt von der Praxisgröße ab. Ein Gerät hat zwei Steckplätze für den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA).
Höhere Pauschalen soll es auch für verschiedene TI-Anwendungen geben: beispielsweise für die Einrichtung des Kommunikationsdienstes KIM (Kommunikation im Medizinwesen) 200 statt bisher 100 Euro. Auch die Betriebskosten für den Notfalldatensatz, den elektronische Medikationsplan und die elektronische Patientenakte werden angepasst.
Abgelehnt
Nicht durchsetzen konnte sich die KBV mit ihrer Forderung nach einer Sonderpauschale für TI-Ausgaben, die den Praxen in der Vergangenheit nicht erstattet wurden.
Auch bleiben die Fallzahlen der Jahre 2016/20217 einer Betriebsstätte maßgeblich für die Anzahl der Kartenterminals, die eine Praxis für das Notfalldatenmanagement und den elektronischen Medikationsplan zusätzlich erstattet bekommt. Die KBV wollte dafür aktuellere Fallzahlen heranziehen.
Anpassungen in der Finanzierungsvereinbarung zur TI
Pauschale | bisherige Erstattung | neue Erstattung | ||
Pauschalen für Kartenterminals und Konnektoren | ||||
Erstausstattungspauschale | ||||
bis zu drei Ärzte in der Praxis | 1549 Euro | 1661,50 Euro | ||
vier bis zu sechs Ärzte in der Praxis | 2084 Euro | 2309 Euro | ||
mehr als sechs Ärzte in der Praxis | 2619 Euro | 2956,50 Euro | ||
Stationäre Kartenterminals für Notfalldatenmanagement/eMedikationsplan | 595 Euro pro Gerät | 677,50 Euro pro Gerät | ||
Zusätzliches Kartenterminal für Komfortsignatur (Anzahl der Terminals abhängig von der Praxisgröße) | Keine | 677,50 Euro pro Gerät | ||
Austausch defekter Konnektoren | Keine | Wird bei Bedarf über KVen erstattet (bundesweites Budget von vier Millionen Euro vereinbart) | ||
Pauschalen für Anwendungen der TI | ||||
Notfalldatenmanagement/eMedikationsplan: | 380 Euro | 530 Euro | ||
Notfalldatenmanagement/eMedikationsplan: | 150 Euro | 400 Euro | ||
KIM/eArztbrief: Einrichtungspauschale | 100 Euro | 200 Euro | ||
ePatientenakte: Integrationspauschale für PVS-Update | 150 Euro | 350 Euro | ||
Neue Betriebskostenpauschalen für: | ||||
Notfalldatenmanagement | Keine | 5,25 Euro je Quartal | ||
eMedikationsplan | Keine | 7,50 Euro je Quartal | ||
ePatientenakte | Keine | 23,25 Euro je Quartal |
Zuschlag für störanfälliges Kartenterminal
Unter Vermittlung des Bundesschiedsamts haben sich KBV und GKV-Spitzenverband auch auf die Finanzierung der Aufsätze für stationäre Kartenterminals des Herstellers Ingenico/Wordline Healthcare GmbH geeinigt. Praxen, die mit diesen Geräten arbeiten, erhalten einen Zuschlag von 35,46 Euro.
Für größere Praxen, die mehrere Kartenterminals dieses Herstellers am Empfang nutzen, ist der Zuschlag entsprechend höher. Die Pauschale enthält die Kosten für den Aufsatz und den Versand. Anspruch darauf haben alle Praxen, die stationäre Kartenterminals von Ingenico am Empfang nutzen und bis Ende September 2022 an die TI angeschlossen sind.
Der spezielle Kartenterminal-Aufsatz soll verhindern, dass es beim Einlesen der neuen Gesundheitskarte der Generation 2.1 zu technischen Abstürzen kommt.
Aufsatz für störanfällige Kartenterminals des Herstellers Ingenico
Praxisgröße | Pauschale für Aufsatz inklusive Versandkosten* |
bis zu drei Ärzte/Psychotherapeuten in der Praxis | 35,46 Euro |
vier bis zu sechs Ärzte/Psychotherapeuten in der Praxis | 66,28 Euro |
mehr als sechs Ärzte/Psychotherapeuten in der Praxis | 97,10 Euro |
*Die Auszahlung der Pauschale erfolgt durch die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg.