
Rückwirkend zum 16. März 2021 gibt es für die Logopädie derzeit zwei unterschiedliche Formen von Therapieberichten.
Anforderung von Therapieberichten:
1. Therapiebericht - kurz (Verordnungs-Bericht)
- Kosten: 5,55 €
- Anforderung über Kreuz „Therapiebericht“ auf dem Muster 13
- Inhalt ist reduziert auf Empfehlungen z. B. bezüglich Fortführung der Therapie, Therapiepause, Beendigung der Therapie, Wiedervorstellung, andere Therapie, Einzel-/Gruppentherapie, Doppelbehandlung, Frequenz, Hausbesuch: Verordnungs-Bericht
- Kritikpunkt: Der Verordnungs-Bericht sieht derzeit keine Information zum Therapieverlauf vor!
2. Therapiebericht - lang (Bericht auf besondere Anforderung)
- Kosten: 99,90 € (budgetwirksam)
- Anforderung einmal je Kalenderjahr möglich
- CAVE: separate Anforderung über ein nicht im BMV-Ä vereinbartes Formular
- inhaltlicher und formaler Aufbau des Langberichtes: Bericht auf besondere Anforderung
- Inhalt des Langberichtes laut Leistungsbeschreibung: „Der Bericht auf besondere Anforderung informiert über die therapeutische Diagnostik, stellt den aktuellen Krankheitsstatus dar und beinhaltet den aktuellen Therapiestand und das weitere mögliche therapeutische Vorgehen.“
19.04.2021