Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat gegen die Stimmen der Ärzteseite eine Abwertung der Gebührenordnungsposition (GOP) 32816 zum 1. Juli 2020 beschlossen.
Die Vergütung für den PCR-Test zum Nachweis von SARS-CoV-2 wird von bislang 59,00 Euro auf 32,39 Euro pro Test abgesenkt und die Abrechnung der Untersuchung auf fünfmal im Behandlungsfall beschränkt.
Der Labortest auf SARS-CoV-2 kann von Fachärzten für Laboratoriumsmedizin oder für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie durchgeführt und berechnet werden.
17.06.2020