Termine
Abschlagsmonat | Zahlungstermin | Wochentag |
Januar | 06.02.2024 | Dienstag |
Februar | 05.03.2024 | Dienstag |
März | 04.04.2024 | Donnerstag |
April | 06.05.2024 | Montag |
Mai | 05.06.2024 | Mittwoch |
Juni | 04.07.2024 | Donnerstag |
Juli | 05.08.2024 | Montag |
August | 04.09.2024 | Mittwoch |
September | 04.10.2024 | Freitag |
Oktober | 05.11.2024 | Dienstag |
November | 04.12.2024 | Mittwoch |
Dezember | 06.01.2025 | Montag |
September 2024
Thema: Die "ePA für alle" kommt
Wann: 18.9.2024 von 13 bis 14 Uhr
Wo: Online-Meeting – Einwahllink wird zugesendet
7. Sitzung der Legislaturperiode
12 bis 18 Uhr
für Mitglieder der KVBB öffentlich
Oktober 2024
Weiterhin sind einige Unterlagen neben der Online-Abrechnung auch in Papierform mit der Abrechnung einzureichen. Die ergänzenden Unterlagen wie:
- Erklärung zur Vierteljahresabrechnung (mit gültigem Barcode)
- Erklärung zu abgerechneten Behandlungen in Selektivverträgen nach Kapitel 35.2 EBM, der psychotherapeutischen Sprechstunde gemäß der GOP 35151 EBM und der psychotherapeutischen Akutbehandlung gemäß der GOP 35152 EBM
und, sofern keine Versichertenkarte vorlag und eine Abrechnung über die KVBB möglich ist, im Original:
- Abrechnungsscheine für Asylämter
- Abrechnungsscheine für Bundesversorgungsgesetz (BVG) und verwandte Rechtskreise
senden Sie per Fax an die 0331/23 09 545. Oder Sie schicken die Unterlagen per Post oder mittels Kurier an: KV Brandenburg, Pappelallee 5, 14469 Potsdam.
Gemäß der Abrechnungsordnung ist die Abrechnung vollständig und quartalsgerecht zu den festgesetzten Terminen einzureichen. Die Abgabefrist gilt auch für die Abrechnung im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV).
Anträge auf Verlängerung der Abgabefrist richten Sie bitte vor Fristablauf schriftlich mit Begründung an die KVBB. Die Abrechnungsdaten werden über das Onlineportal übertragen. Dort finden Sie auch direkt auf der Startseite die Möglichkeit, eine Verlängerung der Abgabefrist zu beantragen.
Die Restzahlung für das Quartal II/2024 ist für den 24. Oktober 2024 vorgesehen.
Ansprechpartner:
Fachbereich Widerspruch/Honorar, Sachgebiet Arztkontokorrent/Nachverrechnungen
0331/23 09 991