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Abrechnung: Corona-Schutzimpfung in der KVBB Pilotpraxis
Die KVBB hat mit Start der Pilotpraxen die Weichen für den Übergang der Corona-Schutzimpfungen in die Regelversorgung gestellt. Das Modell startete mit vier Praxen und ist sukzessive erweitert worden.
Gemäß der Vereinbarung zur Erprobung der Durchführung von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 in Vertragsarztpraxen erfolgt die Vergütung auf einem separaten Behandlungsschein analog dem Ersatzverfahren.
Als Kostenträger ist das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV, KT 83886, IK 100083886) anzugeben. Für die Impfleistung je Impfberechtigten erhalten die Vertragsärzte 27 Euro (SNR 90860). Bei Aufsuchen eines Impfberechtigten in der Häuslichkeit ist eine Wegegebühr in Höhe von 20 Euro (SNR 90862, einmal je Aufsuchen einer sozialen Gemeinschaft) berechnungsfähig.
Im Überblick
Vergütung gemäß Vereinbarung zur Erprobung der Durchführung von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 in Vertragsarztpraxen | ||
Impfleistung je Impfberechtigtem | 27,00 € | SNR 90860 |
Einmalige Wegegebühr je aufsuchen einer sozialen Gemeinschaft | 20,00 € | SNR 90862 |
Ansprechpartner
Abrechnungsberatung
0331/2309-100