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Corona Sonderregelungen und ihre Gültigkeiten (Update)
Stand 16.2.2021
Um Vertragsärzte und -psychotherapeuten in der Coronakrise zu entlasten und um eine Ausbreitung des COVID-19-Virus zu verhindern, wurden zahlreiche Sonderregelungen beschlossen.
Nachfolgend finden Sie alle Regelungen unter Angabe ihrer Geltungsdauer aufgelistet:
Sonderregelung | Inhalt | gilt bis: |
Ausweitung Telefon-konsultationen bei bekannten Patienten | Die GOP 01433/01434 EBM für die telefonische Konsultation im Zusammenhang mit der GOP 01435 EBM bzw. VP/GP. | 31. März 2021 |
AU-Bescheinigung per | Telefonische AU-Bescheinigung von bis zu 7 Tagen, mit der Option einer einmaligen Verlängerung um weitere 7 Tage. Auch die Ausstellung von Muster 21 (Erkrankung eines Kindes) ist wieder möglich. | 31. März 2021 |
Portokostenpauschale bei telefonischen Verordnungen | Die GOP 88122 (90 ct) ist für den Versand von Verordnungen nach telefonischer Anamnese bei bekannten Patienten berechnungsfähig. | 31. März 2021 |
(Folge)Verordnungen nach telefonischer Anamnese | Verordnungen bei bekannten Patienten nach telefonischer Anamnese möglich. | 31. März 2021 |
Unbegrenzte Videosprechstunde | Die Begrenzungsregelungen für die Videosprechstunde von 20% wurden ausgesetzt. | 31. März 2021 |
Videosprechstunde: Weitere spezielle Regelungen für Psychotherapeuten | Psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen sind per Video-sprechstunde möglich. | 31. März 2021 |
Umwandlung von Gruppen-therapie in der Psychotherapie | Umwandlung von Gruppentherapie in Einzeltherapie ohne gesonderte Antragstellung bei der Krankenkasse möglich. | 31. März 2021 |
Videobehandlung bei bestimmten veranlassten Leistungen möglich | Inbegriffene Leistungen: Psychiatrische häusliche Krankenpflege, Soziotherapie, Heilmittel | 31. März 2021 |
Kontrolluntersuchungen und Schulungen für DMP-Patienten dürfen ausfallen | Quartalsbezogene Kontrolluntersuchungen und Schulungen müssen nicht durchgeführt werden, wenn es medizinisch vertretbar ist. | solange der Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellt (aktuell 31. März 2021) |
Fortbildungen | Vereinzelt Übergangsregelungen z. B. in Bezug auf Anforderung und Fristen geschaffen. | 31. März 2021 |
Substitutionsbehandlung | Das therapeutische Gespräch zur Substitutionsbehandlung kann im Rahmen einer Videosprechstunde durchgeführt werden. | 31. März 2021 |
Substituierende Ärzte haben die Möglichkeit, bei der Behandlung von Opioidabhängigen von den Vorgaben der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung abzuweichen. | 31. März 2021 | |
Qualitätssicherungs-Maßnahmen | Die KV können bestimmte Qualitätssicherungs-Maßnahmen weiterhin aussetzen. | längstens bis 31. März 2021 |
Arzneimittelabgabe | Austauschmöglichkeiten ausgeweitet: Sofern das abzugebende Arzneimittel in der Apotheke nicht vorrätig oder lieferbar ist, kann ein anderes wirkstoffgleiches Arzneimittel abgegeben werden. | längstens bis 31. März 2021 |
Untersuchungszeiträume ab U6 für die U-Untersuchungen ausgesetzt | Für die U6, U7, U7a, U8 und U9 sind die Untersuchungszeiträume und Toleranzzeiten ausgesetzt. |
voraussichtlich bis 31. März 2021 (solange der Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellt – und bis zu drei Monate darüber hinaus) |
Notfallplan der Dialyse-Versorgung | Patienten, deren Dialyse-Ärzte oder Einrichtungen aus Gründen von Krankheit oder des Infektionsschutzes nicht weiterarbeiten können, können problemlos von anderer Praxis übernommen werden. |
31. März 2021 |
Verordnungen im Entlass-management bis zu 14 Tage | Verordnungen nach einer stationären Behandlung dürfen durch das Krankenhaus, für bis zu 14 Tage ausgestellt werden (Arzneimittel alle Packungsgrößen). | solange der Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellt (aktuell 31. März 2021) |
Krankentransporte zur ambulanten Behandlung genehmigungsfrei | Krankentransporte von COVID-19 Patienten und Patienten die nach behördlicher Anordnung unter Quarantäne stehen, sind genehmigungsfrei. | solange der Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellt ( |
Extrabudgetäre Vergütung für alle COVID-19-Leistungen | Alle ärztlichen Leistungen im Zusammenhang mit einem klinischen Verdacht oder einer nachgewiesenen Corona-infektion, werden in voller Höhe vergütet (Kennzeichnung mit 88240). | 31. Dezember 2021 |
Lockerungen bei Verordnung | Hilfsmittel: Folgeverordnung auch per Telefon/Videosprechstunde | 31. März 2021
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Häusliche Krankenpflege: Rückwirkende Ausstellung von Folgeverordnungen bis zu 14 Tagen | 31. Januar 2021
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Häusliche Krankenpflege: Aussetzen der Beschränkung für die Dauer der Erstverordnung und aussetzen der Regelung einer medizinischen Begründung bei länger andauernder häuslicher Krankenpflege | ||
Für Versicherte: |
Wir bitten Sie, für alle Regelungen, auch die aktuellen Veröffentlichungen auf dieser Website zu verfolgen.
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