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Testungen auf SARS-CoV-2 im Überblick
Anspruchsgrundlagen auf eine Testung:
Symptomatische Personen
1. Vertragsärztliche Leistung laut RKI-Kriterien
Asymptomatische Personen
2. Coronavirus-Testverordnung (TestV)
3. Warnhinweis der Corona-Warn-App
4. Teststrategie Land Brandenburg (Kitas und Schulen)
1. Vertragsärztliche Leistung laut RKI-Kriterien – symptomatische Personen
- Kostenträger: Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
- Abrechnung: Übermittlung der Scheine mit der Quartalsabrechnung
Anspruchskreis | Empfehlung Test-Typ | Abrechnung Arzt | Abrechnung Labor |
Symptomatische Patienten nach RKI-Kriterien | PCR-Test
| VP/GP + Pseudo-GOP 88240 + GOP 02402 + (GOP 02403 wenn in dem Quartal keine VP/GP abgerechnet wurde)
| GOP 12220 + GOP 32816 + GOP 40100
Zuweisung über Muster 10c |
2. Anspruchspersonen nach der Coronavirus-Testverordnung (TestV) vom 30. November 2020 – asymptomatische Personen
- Kostenübernahme durch: Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS)
- Abrechnung: monatliche Anzahlmeldung ohne Patientendaten über DatenNerv https://portal.kvbb.kv-safenet.de
- Fälle sind zu dokumentieren und die Dokumentation bis zum 31. Dezember 2024 aufzubewahren
Anspruchskreis | Empfehlung Test-Typ | Abrechnung Arzt | Abrechnung Labor |
Kontaktpersonen GKV-Versicherte und Nicht-GKV-Versicherte
Feststellung durch ÖGD oder durch Vertragsarzt | PCR-Test
Wiederholung bis zu 1x pro Person | Vergütung: 15€ für Gespräch, Entnahme Körpermaterial, Ergebnismitteilung und Ausstellung eines Zeugnisses | je Testung 50,50€, Meldung Exceltabelle mit Ident-Nummer
Veranlassung über Muster OEGD |
Ärztliches Gespräch mit einer Kontaktperson, die anschließend nicht getestet wird | Vergütung: 5 € für Gespräch im Zusammenhang mit der Feststellung eines Kontakts zu einer SARS-CoV-2 infizierten Person ohne anschließende Testung | ||
Personal der eigenen Praxis | Antigen-Schnelltest* (PoC-Test)
Bis zu 10 Tests pro Person im Monat möglich | Abstrich ist nicht berechnungsfähig
Sachkosten für den Antigen-Test sind in Höhe der Beschaffungskosten (maximal 9€ je Test) erstattungsfähig | Auswertung in Praxis, keine Veranlassung erforderlich |
Personal medizinischer Heilberufe (z.B. Physiotherapie, Ergotherapie etc.) | Antigen-Schnelltest* (PoC-Test)
| Vergütung: 15€ für Gespräch, Entnahme Körpermaterial, Ergebnismitteilung und Ausstellung eines Zeugnisses
Sachkosten für den Antigen-Test sind in Höhe der Beschaffungskosten (maximal 9€ je Test) erstattungsfähig | Auswertung in Praxis, keine Veranlassung erforderlich |
Personen vor ambulanter OP oder vor Aufnahme in
| PCR-Test | Vergütung: 15€ für Gespräch, Entnahme Körpermaterial, Ergebnismitteilung und Ausstellung eines Zeugnisses | je Testung 50,50€, Meldung Exceltabelle mit Ident-Nummer
Veranlassung über Muster OEGD |
Bei Ausbruchsgeschehen:
Personal, Behandelte/Betreute/Gepflegte, Besucher: Anforderung durch Unternehmen oder ÖGD | PCR-Test | Vergütung: 15€ für Gespräch, Entnahme Körpermaterial, Ergebnismitteilung und Ausstellung eines Zeugnisses | je Testung 50,50€, Meldung Exceltabelle mit Ident-Nummer
Veranlassung über Muster OEGD |
Ärztliche Schulung von Mitarbeitern in nichtärztlichen Einrichtungen zur Anwendung/Auswertung von Schnelltests (z.B. in Pflegeheimen) | 70€, maximal alle zwei Monate je Einrichtung |
* Bei positivem Antigen-Schnelltest-Ergebnis muss eine Bestätigung des Testergebnisses durch einen PCR-Test erfolgen. Dabei handelt es sich um eine Testung nach RKI-Kriterien, die Abrechnung erfolgt als GKV-Leistung nach EBM.
3. Warnhinweis der Corona-Warn-App – asymptomatische Personen (TestV)
- Kostenübernahme durch: Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS)
- Abrechnung: monatliche Anzahlmeldung ohne Patientendaten über DatenNerv https://portal.kvbb.kv-safenet.de
Anspruchskreis | Empfehlung Test-Typ | Abrechnung Arzt | Abrechnung Labor |
Meldung durch Corona-Warn-App | PCR-Test
Wiederholung bis zu 1x pro Person | Vergütung: 15€ für Gespräch, Entnahme Körpermaterial, Ergebnismitteilung und Ausstellung eines Zeugnisses | je Testung 50,50€, Meldung Exceltabelle mit Ident-Nummer
Veranlassung über Muster OEGD |
4. Teststrategie Land Brandenburg – asymptomatische Personen
- Kostenträger: „Kita-Testungen“ = LASV (KT 83886; IK 100083886), „Schul-Testungen“ = MBJS (KT 83887; IK 100083887)
- Abrechnung: Übermittlung der Scheine mit der Quartalsabrechnung
Anspruchskreis | Empfehlung Test-Typ | Abrechnung Arzt | Abrechnung Labor |
Lehrer und Erzieher mit Berechtigungsschein, tätig im Land Brandenburg
Gültig vom 01.12.2020 bis 31.01.2021 | Antigen-Schnelltest (PoC-Test)
Bei positivem Schnelltest: PCR-Test
Testung nach Intervallen auf Berechtigungsschein | Symbolnummer für beide Verträge: SNR 90840 (25€) je Test
Sachkosten für Antigen-Schnelltest: SNR 90844 (9€)
Anspruchsnachweis: Berechtigungsschein | Symbolnummer für beide Verträge: SNR 90842 (PCR-Test)
Veranlassung über Muster 10
Nur für Laborärzte in Brandenburg! |
Hinweise zum Einsatz von Antigen-Schnelltests
- Positive SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests sind mittels eines PCR-Tests zu bestätigen. Alle positiven Erregernachweise sind meldepflichtig.
- Die Beschaffung von Antigen-Schnelltests erfolgt durch die Arztpraxis. Da die Liste des Bundesinstituts für Arzneimittel- und Medizinprodukte nicht abschließend ist – und der Nachweis, dass der angewendete Test den Anforderungen entspricht, zu führen ist, - wird empfohlen, nicht mehr als einen Monatsbedarf an Testen zu bevorraten.
- Das Abstrichmaterial ist – sofern nicht Bestandteil des Antigen-Schnelltest-Kits – durch die Arztpraxis gesondert zu beschaffen.
- Die erhöhten Arbeitsschutzanforderungen bei der Weiterverarbeitung des Abstrichs in der eigenen Arztpraxis sind zu beachten.